Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verurteilte in den diversen noch nicht rechtskräftigen Urteilen vom 25.07.2013 die ehemaligen Vorstände B., B. sowie auch das Vertriebsunternehmen, die Solar Millennium Invest AG, zum fast vollständigen Schadensersatz an die von Dr. Späth & Partner vertretenen Anleger. Lediglich wegen der geltend gemachten außergerichtlichen Kosten wurde die geltend gemachte Gebühr etwas reduziert und die Klagen in geringem Umfang abgewiesen.
Die 6. ZK des Landgerichts Nürnberg ist der Ansicht, dass im Textteil des jeweiligen Prospektes das Risiko, welches sich aus einer Zusammenschau der bisherigen Geschäftstätigkeit der Solar Millennium AG, ihres damaligen Geschäftsschwerpunktes, der Struktur der Verbindlichkeiten und der ungewissen Zukunftsaussichten ergab, nicht mit der gebotenen Klarheit und Vollständigkeit zum Ausdruck kam.
Hierfür wurden die ehemaligen Vorstände B.B. in den noch nicht rechtskräftigen Urteilen des LG Nürnberg-Fürth aus Prospekthaftung im engeren Sinne verurteilt und die Solar Millennium Invest AG aus Prospekthaftung im weiteren Sinne.
Die Verfahren wurden von dem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von Dr. Späth & Partner für die Anleger geführt. Rechtsanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Wir freuen uns für diesen großen Erfolg für die Anleger, die von uns erstrittenen Urteile für 11 Anleger zeigen, dass geschädigte Solar-Millennium-Anleger keinesfalls chancenlos sind."
Lediglich gegen den ebenfalls verklagten Wirtschaftsprofessor G., der als Aufsichtsratsmitglied der Solar Millennium Invest AG tätig war, wurden die Klagen abgewiesen. Damit konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erneut einen beachtlichen Erfolg für geschädigte Solar-Millennium-Anleger erzielen.
Bereits vor einiger Zeit hatte die 6. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth diversen Klagen von Anlegern statt gegeben.
Allerdings hatte die 10. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vor einiger Zeit diverse Klagen, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner geführt wurden, abgewiesen, hier laufen jedoch die Berufungsverfahren gegen die ehemaligen Vorstände und die Solar Millennium Invest AG.
Dr. Späth weiter: ,,Neu ist meines Wissens, dass, zumindestens meiner Kenntnis nach, erstmalig auch die Solar Millennium Invest AG, und somit das Vertriebsunternehmen der Anleihen der Solar Millennium AG zum Schadensersatz verurteilt wurde. Da hier die Haftung nicht aus Prospekthaftung im engeren Sinne begründet wurde, sondern aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, haben Anleger teilweise noch deutlich länger Zeit, um ihre Ansprüche gegen die Solar Millennium Invest AG, bei der es sich um ein 100%iges Tochterunternehmen der Solar Millennium AG handelt und die seit dem Jahr 2010 mit dem Vertrieb der Anleihen der Solar Millennium AG beauftragt war,", durchzusetzen.
Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "Solar Millennium" anschließen.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 08.08.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
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