Ein deutscher TV-Sender sucht für eine Fernsehsendung über den Fall Solar Millenium Geschädigte aus dem Hamburger oder Berliner Raum, die Interesse daran haben, über Ihre Erfahrungen zu berichten. Die Fernsehsendung soll bis einschließlich 18.05.2012 aufgezeichnet werden und in den kommenden Wochen ausgestrahlt werden, Geschädigte erhalten auch eine Honorierung für Ihre Bereitschaft, vor die Kamera zu treten. Geschädigte, die Interesse daran haben, Ihre schlechten Erfahrungen vor der Kamera mitzuteilen, können sich an den BSZ e.V. wenden
Am 15.05.2012 findet auch eine Gläubigerversammlung in Erlangen statt.
Demnach soll zunächst ein gemeinsamer Vertreter aller Gläubiger gewählt werden, der die Rechte der Anleger im Insolvenzverfahren vertritt. Während hiergegen nichts einzuwenden ist, sieht Rechtsanwalt Dr. Späth einen weiteren Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt werden soll, durchaus kritisch: Der gemeinsame Vertreter soll die Interessen der Anleger im Insolvenzverfahren ausschließlich wahrnehmen, eine Verfolgung der Ansprüche durch einzelne Anleger bzw. deren Rechtsanwälte ist demnach ausgeschlossen. Sollten einzelne Anleger mit der Vertretung nicht zufrieden sein, soll es ihnen künftig verwehrt sein, ihre Forderungen individuell durchzusetzen.
Den Beschluss des Insolvenzgerichtes zur Gläubigerversammlung finden Sie hier:
http://www.schubra.de/...
Anleger, die bisher ihre Forderungen noch nicht angemeldet haben, können dies noch nachholen gegen eine Zahlung von 15 Euro.
Rechtsanwalt Dr. Späth hierzu: "Wir raten Geschädigten unbedingt zur Forderungsanmeldung, da nicht ausgeschlossen ist, dass über das Insolvenzverfahren noch Gelder zurück geführt werden können.
Für Anleger, die in die Fonds "Andasol Fonds GmbH & Co. KG" und "Iberosol Fonds GmbH & Co. KG" investiert haben, gilt Folgendes: beide Fonds haben bislang keinen Insolvenzantrag gestellt, sie sind im Verhältnis zur Solar Millennium AG rechtlich selbständige Gesellschaften. Anleger, die Fondsanteile erworben haben, sind rechtlich als Kommanditisten, also Gesellschafter, zu behandeln, sind damit also keine Gläubiger der Fonds. Selbst wenn beide Fonds die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen würden, könnten Anleger keine Forderungen anmelden.
Wer Aktien der Solar Millennium AG erworben hat, dürfte wohl im Ergebnis leer ausgehen: Aktionäre sind Teilhaber, also Gesellschafter der AG und haben in einem Insolvenzverfahren erst dann Anspruch auf Zahlungen, wenn die Forderungen aller Gläubiger zu 100 % befriedigt sind; sie werden als nachrangige Insolvenzgläubiger behandelt, vgl. § 39 InsO. Zur Anmeldung dieser Forderungen hat das Insolvenzgericht nicht aufgefordert.
Derzeit sind die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte auch intensiv damit beschäftigt, mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zu prüfen, da der besondere Wert der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte darauf gelegt wird, nicht nur die Ansprüche der Anleger im Insolvenzverfahren zu sichern, sondern primär eine vollständige Entschädigung der Anleger zu erzielen.
Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 08. Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.