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Solen AG / Payom Solar AG: Info zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner fordert von Berater der Solen AG Verzicht auf Kandidatur als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger

(lifePR) (Dieburg, )
In Sachen Solen AG (vormals Payom Solar AG) hat die Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner den Anwalt Dr. Kuthe aufgefordert, seine Kandidatur als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger zurückzuziehen. Denn als Berater der Solen AG ist er in einem klaren Interessenkonflikt.

Ungeachtet des finanziellen Zusammenbruchs der Solen AG versucht deren Unternehmensleitung immer noch, die Anleihebesitzer weiter auszunehmen. Ein weiterer Versuch in diese Richtung soll am 19.08.2013 unternommen werden. Dann soll laut Bekanntmachung des Insolvenzgerichts Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe (Kanzlei Heuking Kühn Lüer, Köln) zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden, - trotz eines offensichtlichen Interessenkonflikts. Denn Herr Dr. Kuthe ist ausgewiesener Interessenvertreter der Solen AG. Er hat das Unternehmen maßgeblich bei der Anleiheemission beraten und vertrat die Solen AG erst kürzlich bei einer Auseinandersetzung mindestens mit einem Anleihegläubiger über Rechte aus der Anleihe.

Es wird mithin immer offensichtlicher: Wenn die Anleihegläubiger sich nicht organisieren und ihre Interessen offensiv sichern, werden die erlittenen Verluste nur noch weiter verschlimmert und etwaige Schadensersatzansprüche der Anleihebesitzer gegen die Unternehmensleitung verschleiert. Denn die übrigen Kontrollinstanzen wie z.B. Insolvenzverwalter, Insolvenzgericht oder Berufsethik der Rechtsanwälte greifen nicht.

Daher sind alle Anleihegläubiger der Solen AG / Payom Solar AG aufgerufen, uns mit der Ausübung ihrer Stimmrechte anlässlich der Gläubigerversammlungen am 19. und 20. August 2013 zu betrauen. Diese Stimmrechtsvertretung ist kostenlos. So werden wir verhindern können, dass die Solen AG die Anleihegläubiger nochmals täuscht und für die Anleihebesitzer einen Vertreter bestellt, der seine Loyalität der Emittentin schuldet, und nicht den Anleihegläubigern.

Wenn Sie Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth und Partner mit der kostenlosen Stimmrechtsausübung beauftragen möchten, so senden Sie diesen schnellstmöglich einen besonderen Nachweis ihrer Depot führenden Bank über Ihre Anleiheinhaberschaft mitsamt Vermerk, dass Ihre Anleihen bis zum Ablauf des 20.08.2013 gesperrt sind (Sperrvermerk). Zudem wird eine ausgefüllte Stimmrechtsvollmacht benötigt. Diese können Sie abrufen auf der Webseite der Solen AG unter http://www.solen-ag.de/... (dort die Datei Solen AG GV Anleihe 2011-2012 19_8_2013 - Vollmacht an Dritte.pdf)

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner:

Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall Solen AG bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solar World AG, Centrosolar). Bereits über 1000 Anleihe-Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben, wurden von uns erfolgreich vertreten. Wir vertreten Anleihebesitzer im Insolvenzverfahren und setzen Prospekthaftungsansprüche durch. Wir übernehmen zudem Deckungsanfragen bei etwaigen Rechtsschutzversicherern. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind. Stimmrechtsvertretungen in Gläubigerversammlungen übernehmen wir kostenlos.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Solen AG gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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