Die Verurteilung umfasst die Verpflichtung zur Erstattung des Anlagebetrags abzüglich erhaltener Ausschüttungen und zur Zahlung von Verzugs - und Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins, wie die Feststellung, Zukunftsschäden ersetzen zu müssen.
Das Landgericht ist der Argumentation der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, gefolgt, wonach die Sparkasse bei Ausspruch der Empfehlung zur Investition in den Fonds nicht vor einem Interessenkonflikt gewarnt hat, in dem sie sich gegenüber ihrer Kundschaft befand. Zur Überzeugung des Gerichts erhielt sie als ,,Belohnung" für den herbeigeführten Anlageentschluss eine umsatzabhängige Provision, über die sie den Anleger nicht informiert hatte.
Verlauf und Ergebnis des Rechtsstreits zeigen, dass kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, auf fehlgegangenen Fondsanlagen sitzen bleiben muss. Die Verheimlichung von Vertriebsentgelten und den sich aus dieser Praxis ergebenden Interessenkonflikten dürfte im Beratungsalltag lang die Regel gewesen sein. Der Bundesgerichtshof hat schon vor Jahren Kickback - Vereinbarungen als fragwürdig qualifiziert.
Der Erfolg der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vor dem Landgericht Wuppertal unterstreicht die in vielen Fällen gegenüber beratenden Kreditinstituten ausgezeichneten Erfolgsaussichten. In Milliardenhöhe fehlgegangene Anlagen können rückabgewickelt werden. Je früher sich Geschädigte entschließen etwas zu unternehmen, umso eher können sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen kommen. Anleger sollten unbedingt beachten, dass ihre Ansprüche der Verjährung unterliegen, d. h. sie sie für alle Zukunft verlieren, wenn sie nicht rechtzeitig Maßnahmen einleiten. Auch deshalb empfiehlt sich schnelles Handeln mit kundiger Unterstützung.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Kapitalanlage beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Beitrag gibt den Sach- und Rechtsstand zum 27.11.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen, insbesondere durch obergerichtliche Rechtsprechung, können zu einer anderen Einschätzung führen.
jg