Den Anlegern dürfte diese Nachricht mehr als Sorgen bereiten, da bisher auch noch nicht fest steht, ob gegen die Verantwortlichen der Südfinanz Holding AG persönliche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Anleger, welche Inhaberschuldverschreibungen der Südfinanz Holding AG erworben haben, sind aber nach einem Urteil des OLG München nicht ganz schutzlos gestellt. Das OLG München sah nämlich auch die hier gemeinsam mit der damaligen Accessio AG, vormals Driver & Bengsch, agierende DAB Bank in der Verantwortung. Die DAB Bank wurde vom OLG München als ein "enger Kooperationspartner" des damaligen Wertpapierhandelshauses Driver & Bengsch, später dann Accessio AG, angesehen. Aus diesem Grund sah das OLG München daher auch eine Haftung und Zurechnung der damaligen Beratung durch das Wertpapierhandelshaus und deren Beratern.
Voraussetzung für eine mögliche Haftung der DAB Bank ist aber, dass auch eine Falschberatung stattgefunden hatte, d.h. dass den Anlegern die Inhaberschuldverschreibungen als eine "sichere Geldanlage" veräußert und vermittelt wurden. Inhaberschuldverschreibungen sind aber keinesfalls als "sicher" anzusehen, da sie einem sog, "Emittentenrisiko" unterliegen. Geht das Unternehmen pleite, sind die Einlagen der Anleger gleichfalls wertlos. Hinzu kommt, dass diese Inhaberschuldverschreibungen oftmals auch ohne jeglichen Prospekt und auch ohne Anleihebedingungen vertrieben wurden.
Geschädigte Anleger sollten daher von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, inwieweit Ansprüche gegenüber der DAB Bank bestehen. Hierbei sollte beachtet werden, dass auch hier eine dreijährige Verjährung gilt. Ansprüche sollten daher zeitnah geltend gemacht werden.
Es bestehen somit gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. "Südfinanz Holding AG/ DAB Bank" beizutreten.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Südfinanz Holding AG/ DAB Bank" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.