Wie viele der geschlossenen Schiffsfonds befand sich auch dieser schon lange vorher in einer wirtschaftlichen Schieflage. Viele Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden. Dieses Ziel ist für die Anleger nicht mehr erreichbar.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren eine sehr anlegerfreundliche Rechtsprechung entwickelt und in verschiedenen Urteilen festgestellt, dass:
die persönlichen Ziele der Anleger vom Vermittler/Berater zu erfragen waren
unklare oder unterlassene Angaben in einem Fonds-Prospekt zu einem Prospektfehler und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.
Der BGH hat auch entschieden, daß z. B. geschlossene Fonds wie der Suezmax-Tanker-Fonds III prinzipiell nicht zur Altersvorsorge geeignet sind bzw. waren!
Es liegen Beratungsfehler immer dann vor, wenn die Berater zum Beispiel auf folgende Risiken nicht hingewiesen haben:
die Höhe der Vertriebskosten
die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)
die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen hiervon
der hochspekulativen Charakter der Anlage incl. Totalverlustrisiko
das Provisionsinteresse der Berater (bei Banken und Sparkassen)
die etwaige Rückzahlungsverpflichtung bezüglich der Ausschüttungen
Dies sind nur Beispiele für einige Punkte, auf die die Anleger nach der Rechtsprechung hätten hingewiesen werden müssen! Diese Rechtsprechung ist inzwischen so weit gefestigt, dass für die Gesellschafter des Suezmax-Tanker-Fonds III gute Chancen auf Schadensersatz bestehen!
Zum damaligen Zeitpunkt war es auf Seiten der Vertriebe gängige Praxis, über die Provisionen nichts offen zu legen!
Was sind die nächsten Schritte?
Handeln Sie, damit Ihr Geld nicht verloren ist! - Eile ist daher geboten, bevor es zu spät ist!
Angesichts der ungewissen steuerlichen Perspektiven und der Tatsache, dass viele Anleger von Anfang an falsch beraten waren, sollten sich die Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden! Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen gerne Ihre Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Fonds!
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Suezmax-Tanker-Fonds III" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. 07. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
Drrötl