Die Inanspruchnahme einer staatlich anerkannten Gütestelle empfiehlt sich:
- bei Forderungen, deren Verjährung am 01.01.2009 zu laufen begonnen hat,
- in Fällen bei denen in 2012 positive obergerichtliche Rechtsprechung erwartet wird,
- oder wenn noch weitere Informationen erhoben werden müssen,
- und/oder eben auch in Fällen, die anwaltlich wegen der allgemeinen Arbeitsüberlastung zum Jahresende hin nicht mehr in Form einer Klage vor Gericht gebracht werden können.
Davon sind Lehman-/Zertifikate-Fälle betroffen und vor allem lang laufende Geldanlagen wie
-geschlossene Fondsbeteiligungen aller Art
-Investmentfonds
-stille Beteiligungen
-Investments in Lebensversicherungsmänteln
-finanzierte Lebensversicherungspolicen
-Private-Equity-Investments
In all diesen Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung empfiehlt der BSZ e.V. die staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer.
Für Fragen zum Gütestellenverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Staudenmayer unter 0711 / 89 66 03 70 auch am Samstag, den 17.12.2011 von 10-15 Uhr zur Verfügung.