Hintergrund der Befürchtungen: Die Betreibergesellschaft hat die Anleihegläubiger am 8. Oktober zu einer Gläubigerversammlung in Frankfurt a.M. eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Stundung der im Dezember fälligen Zinszahlung auf die Anleihe bis zum 30. Juni 2015 und ein vorläufiger Verzicht auf Kündigungsrechte. Diese Punkte sind Teil eines Konzepts zur finanziellen Restrukturierung.
Die Mittelstandsanleihe MS Deutschland (ISIN: DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V) wurde 2012 mit einer Laufzeit bis 2017 und einem Zinssatz von 6,875 Prozent ausgegeben. ,,Ob diese Vorgaben erfüllt werden können, scheint angesichts der momentanen Entwicklung zumindest fraglich", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Zumal das Geld der Anleger offenbar in erster Linie dazu verwendet wurde, alte Verbindlichkeiten zu bedienen, wie Firmen-Chef Olaf Meier im Handelsblatt einräumt. ,,Anders ausgedrückt wurden offenbar neue Schulden gemacht, um alte zu bezahlen. Das es unter diesen Umständen schwierig wird, die relativ hohen Zinsen zu bezahlen, liegt auf der Hand. Und schon 2017 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Das könnte - vorsichtig ausgedrückt - problematisch werden", so der Anwalt.
Daher wäre der Fachanwalt nicht überrascht, wenn noch weitere Forderungen auf die Anleger zukämen, damit das Traumschiff wieder Wasser unter den Kiel bekommt. ,,Inzwischen konnte das schon bei einer ganzen Reihe von Mittelstandsanleihen beobachtet werden: Ein Unternehmen wirbt mit seinem guten Namen und relativ hohen Zinsen. Das klingt für die Anleger vertrauenserweckend. Doch dann kommt das dicke Ende - sprich finanzielle Verluste für die Anleger", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Daher empfiehlt der Jurist sich schon vor der Gläubigerversammlung anwaltlich beraten zu lassen, um Schaden abzuwenden. ,,Die schwierige Situation ist für den Laien kaum zu überblicken. Und ob ein Sanierungskonzept am Ende tatsächlich tragfähig ist oder nur vorübergehend wirkt und noch mehr Geld verloren geht, muss genau abgewogen werden. Es kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche z.B. wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Fehlern im Verkaufsprospekt geltend gemacht werden können."
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/Traumschiff". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp