In vielen Fällen ist es möglich, anstatt einer Klage, einen Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle einzureichen.
In all diesen Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung empfiehlt der BSZ e.V. die staatlich anerkannte Gütestelle des Herrn Rechtsanwalt Florian Hitzler in Stuttgart. Die staatlich anerkannte Gütestelle des Herrn Hitzler befasst sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, dabei insbesondere mit Bank- und Kapitalmarktrecht, des Steuer-, Handels-, Gesellschaftsrechts.
Die Vorteile eines Güteverfahrens sind vor allem:
1. Hemmung der Verjährung
Durch die staatliche Anerkennung als Gütestelle tritt bereits mit rechtzeitigem Antragseingang die Hemmung der Verjährung für mindestens 6 Monate ein.
Die Hemmung der Verjährung tritt unabhängig davon ein, ob der Antragsgegner dem Güteverfahren beitritt.
2. Geringere Verfahrenskosten
Bei dem Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle Hitzler, entstehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren meist deutlich geringere Kosten. Lehnt die Antragsgegnerseite die Durchführung des Verfahrens ab, ist lediglich eine niedrige Vergütung zu bezahlen. Wird das Verfahren durchgeführt, wird seitens der staatlich anerkannten Gütestelle nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung abgerechnet. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite grundsätzlich selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung.
3. Vertraulichkeit
Anders als ein Gerichtsverfahren ist das Güteverfahren nicht öffentlich. Daher gelangen keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit.
Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die staatlich anerkannte Gütestelle Hitzler erhalten Sie durch den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Verjährung".
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. Dezeber 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.