Insbesondere diese Punkte können den Initiatoren, den Beratern und der Verwaltung des VIP 2-Fonds vorgehalten werden. Wie zahlreiche Anleger berichten, wurde zum Zeitpunkt der Zeichnung immer eine "konservative" Prognose abgegeben. Es wurden auch hohe Gewinne versprochen. Die Filme des VIP 2 Fonds sind zwar durchaus erfolgreich gewesen. Die "Gewinne" blieben aber dennoch unter der im Normalfall dem sog. "mid-case" abgegebenen Prognose. Im Ergebnis drohen den Anlagern daher trotz erfolgreicher Filme, erhebliche Verluste.
Die Anleger müssen dies aber nicht hinnehmen. Schadenersatzansprüche gegen die Banken, hier insbesondere die Commerzbank AG, können dann erfolgreich durchgesetzt werden, wenn z.B. der Anlageberater im damaligen Gespräch oder Telefonat verschwiegen hat, dass und in welcher Höhe er bzw. die Bank Provisionen erhalten hat, dies insbesondere dann, wenn Provisionen über das Agio hinaus gezahlt wurden. Ferner wenn Risiken, wie beispielsweise die internen Garantien von 80 % und die Nachschusspflicht in Höhe von 45 % der Zeichnungssumme nicht ordnungsgemäß beschrieben wurden.
Es bestehen daher gute Gründe - so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon &Hemmerich - der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "VIP Fonds" beizutreten. Die Schadenersatzansprüche verjähren zum 31.12.2011.