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"Was ist dies für ein Rechtstaat, in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?"*

*(Dies ist ein Zitat von Roman Herzog Bundespräsident a.d.)

(lifePR) (Dieburg, )
Deutschland ist und bleibt (leider) das Dorado der Wirtschaftskriminellen. Zu dieser Schussfolgerung muss man vor dem Hintergrund der letzten Anlageskandale in Deutschland einfach kommen. Jedes mal waren es überwiegend Kleinanleger die Ihr Geld verloren. Jährlich werden Milliardenbeträge in Deutschland mit zweifelhaften Anlageangeboten abgeschöpft.

Unsere europäischen Nachbarn wundern sich schon lange nicht mehr über das Kapitalanlage Tollhaus Deutschland. Ihnen kann z.B. in Frankreich so etwas nicht passieren. Der französische Finanzmarkt zeichnet sich nämlich durch eine starke Regulierung aus. Anlegerschutz ist Teil des französischen Verbraucherschutzes und daher in das allgemeine Wirtschaftsrecht integriert. Aufgrund einer konsequenten Aufsicht existiert kein unkontrollierter Kapitalmarkt. So wird der Markt für unseriöse Anbieter von Anbeginn abgeschottet. Direkte (Telefon)Werbung von Finanzprodukten ist traditionell verboten: das entsprechende Gesetz stammt in seiner Urfassung aus dem Jahre 1885.

In Deutschland gehören diese unzulässige Vertriebsmethoden insbesondere des "cold calling" bei vielen Finanzdienstleistern aber ganz offensichtlich zum Standardvertriebskonzept. Der BSZ e.V. kritisiert, dass dieser Anlegerschutz in Deutschland leider nur auf dem Papier steht. Die weit verbreitete Praxis des Telefonmarketing sieht nämlich anders aus. Vor allem im Finanzdienstleistungsbereich hat sich die unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme trotz Verbot zu einem verbreiteten Missstand entwickelt. Der Angerufene sollte unter diesen Umständen immer davon ausgehen dass er es mit einem unseriösen Anbieter zu tun hat.

Anleger die in Deutschland versuchen, im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, werden in der Regel konfrontiert mit überforderten Richtern, absurden Argumenten, abstrusen Entscheidungen und müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell. Die Anlagebetrüger dagegen, die Millionen ergaunert haben, kommen oft mit einer Bewährungsstrafe davon, wenn nicht, sind sie nicht selten, nach nur einem Jahr wieder auf freien Fuß und gönnen sich mit dem ergaunerten Geld ein schönes Leben während die Betrogenen keine Aussicht auf Entschädigung haben.

Gerade bei großen Anlagepleiten mit vielen Tausend geschädigten Kapitalanlegern und einem Schaden von Hunderten Millionen Euro nutzen nach Erkenntnis des BSZ® e.V. leider auch einige Rechtsanwälte diese Situation zur Wahrung ihrer eigenen Interessen. Da gründen Anwälte Interessengemeinschaften und geben nach nur wenigen Tagen des Schadenseintritts bekannt, schon Hunderte oder gar Tausende Geschädigte zu vertreten. Im Internet wird mit bezahlten Einträgen ganz gezielt um betroffene Anleger geworben. Man verkündet stolz mit den Vertrieben zusammen zu arbeiten, die mit ihrer Provisionsgier vorher die Anleger um ihre Ersparnisse gebracht haben.

In den meisten Fällen haben die Anleger keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Viele Anlagevermittler empfehlen trotzdem höchst spekulative Anlagen. Zudem unterlassen Anlagevermittler oft den zwingend erforderlichen Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil oder sogar vollständig verloren gehen kann.

Da muss doch die Frage erlaubt sein:

Ob es möglich ist, dass hochqualifizierte Finanzkaufleute für betrügerische Anlagebuden tätig sind und über Jahre hinweg sehenden Auges Anlegergelder von Kleinanlegern vernichten und angeblich von nichts wissen?

Der BSZ® e.V. sagt entschieden "NEIN"!

Die Berater müssen doch von den von verschiedenen Fachpublikationen veröffentlichten Warnhinweisen auf die unseriösen Praktiken der jeweiligen Anlagemodelle Kenntnis nehmen und ihre Anleger darauf hinweisen. Nach den dem BSZ e.V. vorliegenden Informationen geschädigter Anleger, vermittelten die Berater ihren Kunden oft den Eindruck es mit einer soliden und langfristigen Anlagestrategie und Anlageform die sich besonders zur Altersvorsorge eignet zu tun zu haben. Die Möglichkeit eines Totalverlustrisikos wird oft bewusst verschwiegen oder kleingeredet.

Vor der Vermittlung einer Kapitalanlage muss sich ein Berater selbst über deren Wirtschaftlichkeit und Seriosität ausreichend informieren. Alleine an der Provisionshöhe die ihm für die Vermittlung einer Anlage zufließt müsste der Vermittler merken, dass es mitunter dabei nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

Wenn aber das Anlegergeld verbrannt ist, mutieren einige Anlageberater plötzlich zum Verbraucherschützer, verbünden sich mit Rechtsanwaltskanzleien, jammern dass man selbst betrogen worden sei, wollen aber alles mögliche tun um dem geschädigten Anleger zu helfen.

Mitunter gehen die Berater mit Kundenlisten hausieren um Interessengemeinschaften zu etablieren, die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen. Beliebtes Argument ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm den nachweisen könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar verklagen könne, aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm nichts holen könne.

Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können. Viele Geschädigte Anleger die sich täglich bei den BSZ® Interessengemeinschaften anmelden bestätigen diese These. Dem BSZ® e.V. ist es unbegreiflich, wie Finanzvertriebe sagen können, man habe von der Unseriosität des Anbieters nichts gewusst und dann mit Anwälten zusammen den Verbraucherschützer spielen.

Zu welchem Zeitpunkt geschädigte Anleger mit eventuellen Entschädigungen rechnen können, ist meist vollkommen offen. Denn zunächst müssen Insolvenzverwalter und Staatsanwaltschaft akribisch die kriminellen Hintergründe aufklären und Licht ins Dunkel der echten und falschen Finanzströme bringen.

In vielen Fällen handelt es sich um Schneballsysteme. Bei den meisten Schneeballsystemen ist es so, dass gerade am Anfang sehr viele Gelder herausgenommen werden. Nachher, wenn es läuft, entsteht das Problem, das Schneeballsystem zu bedienen. Es wird immer mehr Geld gebraucht, weil immer mehr Anlegern immer höhere Renditen versprochen werden.

Was den BSZ e.V. bei solchen Betrügereien immer wieder überrascht, ist, dass solche Systeme meist sehr lange am Markt existieren können. Die Experten und Wirtschaftsprüfer haben doch Einblick in die Konten. Anscheinend werden da die Kontoauszüge nicht mit den realen Geschäften abgeglichen. In einem konkreten Schadensfall hätten die Betrüger teilweise 90 Prozent des weltweiten Angebots einer Ware gehandelt. Es ist also nachvollziehbar, das bestimmte Waren an einem Tag so gar nicht bzw. nicht in der Menge gehandelt worden sind. Wie so etwas über Jahre hinweg funktionieren konnte, also das ist schier unglaublich.

Viele Ansprüche werden in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht mehr aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat. Unterliegen Sie im Verfahren, verlieren Sie Ihre Forderung und haben zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen.

Auch wenn Sie gewinnen, gehen Sie leer aus, wenn Ihr Gegenüber zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten Ihres Anwaltes haften Sie dann als sogenannter Zweitschuldner.

Können Sie solche Beträge nicht aufbringen, bleibt Ihnen nur der Verzicht auf Ihre berechtigten Ansprüche, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Sie nicht in Betracht kommt.

Nach Einschätzung BSZ® e.V. sollten betroffene Anleger rechtzeitig alle geeignete Maßnahmen ergreifen und zwar gegen alle die sich den Anlegern gegenüber möglicherweise Schadensersatzpflichtig gemacht haben!

Betroffene Anleger sollten selbst einmal Prüfen, ob der Vermittler ihnen hinsichtlich der Kosten und Nebenkosten folgende Informationen erteilt hat: ,,Angaben zu dem Gesamtpreis, den der Anleger im Zusammenhang mit der Finanzanlage und den Dienstleistungen des Gewerbetreibenden zu zahlen hat, einschließlich aller damit verbundenen Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen, oder, wenn die genaue Preisangabe nicht möglich ist, die Grundlage für die Berechnung des Gesamtpreises, damit der Anleger diesen überprüfen kann...".

Ist der Berater den gesetzlichen Forderung nicht nachgekommen, gewährt dies dem Anleger die Möglichkeit, dem Vermittler einen Anlageberatungsfehler vorzuwerfen. Die hoch entwickelte Kick-back Rechtsprechung des BGH bietet zahlreiche Beispiele für Möglichkeiten, wie sich der Anleger von einer verlustreichen Anlage schadlos halten kann. Für falsch beratene Anleger bietet sich damit eine Chance, sich bei verlustigen Anlagen schadlos zu halten.

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Nach Erfahrung des BSZ® e.V. ist es für Geschädigte immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst zu initiieren. Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten und der Bündelung von Beweismaterial bewährt. Nur sollte man darauf achten wo man beitritt, damit man nicht den Bock zum Gärtner macht.

Die BSZ Interessengemeinschaft ist ein Konzept, in dem mit guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die Interessen der Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung.

Betroffene Anleger können für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Anlage gescheitert was nun?" beitreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. 04. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

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