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WBG Leipzig-West AG: BSZ e.V.-Anwälte erstreiten Schadensersatz vor dem OLG FFM

Spitzenerfolg für BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Rohde & Dr. Späth: Erstes Urteil in Deutschland auf Schadensersatz vor dem OLG Frankfurt/Main gegen Vorstand Klusmeyer und Hauptaktionär Schlögel erstritten!

(lifePR) (Dieburg, )
Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG gab seit 1999 Inhaber-Teilschuldverschreibungen heraus. Am 19.06.2006 musste der frühere Vorstand Klusmeyer Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen, allein die Verbindlichkeiten gegenüber den fast 30.000 geschädigten Anleihezeichnern beliefen sich auf ca. 250 Mio. Euro, sowohl das Insolvenzverfahren als auch die strafrechtliche Aufarbeitung sind bis heute nicht abgeschlossen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhob die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth für eine Vielzahl von Anleihegläubigern Schadensersatzklagen gegen den früheren Vorstand Pierre Klusmeyer, den Hauptaktionär Jürgen Schlögel sowie die Wirtschaftsprüfer, die Klagen wurden mit Prospekthaftungsansprüchen und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung begründet.

In zwei von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführten Berufungsverfahren hob das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun die erstinstanzlichen klageabweisenden Urteile des Landgerichts Frankfurt am Main auf und verurteilte den früheren Vorstand Pierre Klusmeyer und den Hauptaktionär Schlögel zur Schadensersatzleistung (OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 21.06.2011, Az. 5 U 51/10 und 5 U 103/10, beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen).

Soweit dem BSZ e.V. bekannt, handelt es sich damit um die ersten Urteile in Deutschland, in denen der Vorstand und Hauptaktionär der WBG Leipzig-West AG zum Schadensersatz an Anleger verurteilt wurden.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde, Partner der Kanzlei Rohde & Späth, der die Anleger in diesem Verfahren vertreten hat, hat von Anfang an die Auffassung vertreten, dass die Zeichner im Prospekt über die Bedeutung des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages hätten aufgeklärt werden müssen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat diese Rechtsauffassung nun bestätigt: Der Prospekt verschweige die Abhängigkeit der Rückzahlung vom Leistungswillen und von der Vermögenslage des Hauptaktionärs. Über dessen Vermögensverhältnisse und Verwendungsabsichten lasse der Prospekt den Anleger im Unklaren. Der Anleger habe so das wahre Risiko der Anlage nicht erkennen können.

Die Urteile zeigen ganz klar, dass Anleger der WBG Leipzig-West AG Chancen auf Schadensersatz haben, insbesondere rechtsschutzversicherte Anleger sollten prüfen, ob es Sinn macht, ihre Ansprüche gegen die Verantwortlichen durchzusetzen.

Geschädigte WBG-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft WBG Leipzig-West AG anschließen.
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