Inzwischen wurden den ersten Geschädigten auch die Klagen vom Insolvenzverwalter zugestellt mit der Aufforderung, die erhaltenen Beträge zurück zu bezahlen, argumentiert wird hier unter anderem mit einer sog. "Gläubigerbenachteiligung".
Der BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten betroffenen Anlegern dringend dazu, überprüfen zu lassen, ob die Gelder zu Recht vom Insolvenzverwalter zurück gefordert werden oder ob diese nicht zu Unrecht vom Insolvenzverwalter zurück gefordert werden.
Betroffene Anleger der WBG Leipzig-West AG können sich der IG "WBG Leipzig-West" im BSZ e.V. anschließen.