So haben in von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreuten Verfahren das Amtsgericht Lüneburg mit Urteil vom 18.10.2010, das Amtsgericht Berlin-Köpenick in zwei Urteilen vom November 2010, das Landgericht Frankfurt an der Oder mit Urteil vom 30.11.2010 sowie das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 29.10.2010 die Klagen des Insolvenzverwalters gegen die jeweiligen Anleger abgewiesen, sämtliche Verfahren sind noch nicht rechtskräftig.
Vorausgegangen ist diesen Fällen, dass die WBG Leipzig-West AG einige Monate vor ihrer Insolvenz im Jahr 2006 noch Anleger ausbezahlt hatte. So konnte die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte für ca. 200 Mandanten noch vor der Insolvenz eine -in den meisten Fällen vollständige- Auszahlung der zum großen Teil fälligen Anlegergelder erzielen.
Diese Auszahlungen hat der Insolvenzverwalter inzwischen angefochten und die betroffenen Anleger aufgefordert, und zwar unter anderem mit der Begründung, dass den Anlegern oder deren Prozessbevollmächtigten zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits bekannt gewesen sein soll, dass die WBG Leipzig-West AG bereits insolvent gewesen wäre, oder eine sog. "inkongruente Deckung" vorgelegen habe, nämlich die Anleger die Zahlung nicht in der Art und Weise hätten verlangen dürfen, und somit eine Anfechtung dieser Rechtsgeschäfte nach §§ 129 ff. Insolvenzordnung in Betracht käme.
Da die Vorwürfe des Insolvenzverwalters in der Regel nicht zutreffen, sehen wir daher gute Chancen für die von uns betreuten Anleger (aber auch in der Regel für andere Anleger), die Forderungen des Insolvenzverwalters nicht begleichen zu müssen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte betreuen bereits ca. 80 Anleger, die der Insolvenzverwalter der WBG Leipzig-West AG auf Rückzahlung verklagt hat. Anleger die vom Insolvenzverwalter Dr. Flöther auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "WBG Leipzig-West" anschließen.