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WealthCap HFS Deutschland 10 – Umschuldung beschlossen – Hilfe für Anleger.

Die Gesellschafter des Immobilienfonds WealthCap HFS Deutschland 10 beschlossen eine Umschuldung von Krediten des Fonds.

(lifePR) (Dieburg, )
Welche Rechte und Ansprüche stehen Anlegern des WealthCap HFS Deutschland 10 zu?

Die Umschuldung des WealthCap HFS Deutschland 10 ist beschlossen, berichtet das Fondstelegramm. Damit kann der geschlossene Immobilienfonds die bisherigen Kredite in japanischen Yen und Schweizer Franken durch neue Euro-Darlehen ablösen. Doch damit lassen sich die bereits realisierten Verluste in Höhe von rund 48 Mio. Euro, die durch die Fremdwährungskredite aufgelaufen sind, nicht mehr abwenden. Doch die Umschuldung dient nicht nur der Umfinanzierung der Kredite, sondern es sollen auch Verluste aus Zinssicherungsgeschäften abgefangen werden. Der WealthCap HFS Deutschland 10 verlor laut der Zeitschrift kapital markt-intern rund 66 Mio. Euro durch Zinssicherungsgeschäfte! Die Zeitschrift kritisiert auch, dass finanzielle Probleme verschleppt worden sein sollen.

Die Umschuldung betrifft rund 13.000 Anleger, die zwischen 2005 und 2007 rund 344 Mio. Euro in den HFS Deutschland 10 investierten. Der geschlossene Immobilienfonds wurde von der UniCredit Bank-Tochter WealthCap auf den Markt gebracht. Dem Fonds WealthCap HFS Deutschland 10 gehören das Einkaufzentrum „Bahnhofspassagen Potsdam“ in Potsdam, das Einkaufzentrum „Das Schloss“ Berlin sowie ein Bürokomplex in Frankfurt am Main.

Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen

Was können Anleger des WealthCap HFS Deutschland 10 tun, die dieses Vorgehen nicht mittragen möchten und aus der Immobilienbeteiligung aussteigen möchten? Die erste Kündigungsmöglichkeit besteht erst im Jahr 2016. Ein Verkauf der Fondsanteile auf dem WealthCap-Zweitmarkt ist mit erheblichen Verlusten verbunden. Aktuell müssen Anleger mit über 40 % Verlusten bei einem Verkauf auf dem Zweitmarkt rechnen. Bei einer Mindestbeteiligungssumme von 10.000 Euro kann dies empfindliche Einbußen für verkaufswillige Anleger bedeuten. Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eröffnen.

Alternative zu einem verlustreichen Verkauf am Zweitmarkt

Bei einer rechtlichen Überprüfung der Investition in den Immobilienfonds kann geklärt werden, ob Anleger des WealthCap HFS Deutschland 10 Schadensersatz beanspruchen können. Ein immer wieder erfolgversprechender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung, da bei den Beratungsgesprächen durch die Banken oft Fehler passieren. So musste Anlegern des WealthCap HFS Deutschland 10 vor der Investition erläutert werden, wie ein geschlossener Immobilienfonds funktioniert und welche Risiken bestehen. Zu den Risiken gehört unter anderem das Verlustrisiko. Aufgrund dieses Verlustrisikos ist der WealthCap HFS Deutschland 10 keine sichere Kapitalanlage und auch nicht für die Altersvorsorge geeignet. Die Zeitschrift Finanztest setzte den WealthCap HFS Deutschland 10 bereits auf eine Warnliste.

Anleger des WealthCap HFS Deutschland 10, die das Gefühl haben, auch während ihres Beratungsgesprächs Fehler passierten, sollten sich angesichts der jetzt beschlossenen Umschuldung an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger des WealthCap HFS Deutschland 10, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "H.F.S. Immobilien Deutschland 10/ WealthCap" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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