In so manchen Internetforen wird geklagt, dass es keinerlei vernünftige Qualitätsmaßstäbe für die Bewertung von Anwälten gibt. Es werden zwar immer mal wieder Listen mit den besten Anwälten veröffentlicht, die zumeist von anderen Kollegen empfohlen werden. Bewertungsportale beruhen meist auf subjektiven Einzelmeinungen und sind damit wenig hilfreich. Für Verbraucher bleibt es schwierig zu beurteilen, ob ein Anwalt seine Sache wirklich gut macht.
Für den BSZ® e.V. gibt es nur ein einziges Kriterium für die beste Bewertung: Ziel des Mandats wurde erreicht!!
Seit dem Jahr 1998 leistet der BSZ e. V. bereits die notwendigen Aufgaben und Dienste im Anlegerschutz und ist für geschädigte Kapitalanleger unseriöser Anlageprodukte des grauen wie auch des geregelten Marktes eine verlässliche Informationsquelle. Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf dem Internetportal des BSZ e. V. (www.fachanwalt-hotline.eu) finden Anleger und Interessierte täglich aktuelle Berichte zu brisanten Geldanlagen geordnet nach entsprechenden Interessensgemeinschaften und Aktionsbündnissen. Der BSZ e. V. greift dabei auf ein Netzwerk aus Finanzspezialisten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht – nicht zuletzt aber auf die Informationen der Anleger selbst – zurück, um allen Interessierten stets objektive, umfassende und stichhaltige Informationen und Ratschläge an die Hand zu geben. Zusätzlich versendet der BSZ e. V. wöchentlich einen Newsletter rund um das Thema Finanzen in fünfstelliger Auflage.
Darüber hinaus vermitteln wir Hilfesuchenden kompetente Rechtsanwälte, die sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine kostenlose Fallbewertung, um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte
Damit kein Anleger auf seinem Schaden sitzen bleibt, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen, bietet der BSZ e.V. weiteren Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht die zusammenarbeit als BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt an. Angesprochen sind Rechtsanwälte welche Anlegern im Rahmen von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtigen Gegnern wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum Erfolg verhelfen.
Wer schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert hat, kann sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
e-Mail: info@bsz-ev.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.