Demnach kann nun fallübergreifend sogar jedes ausländische Unternehmen in BRD verklagt werden, wenn dessen Marke in deutschen Fachkreisen bekannt ist. Nur der Kläger muss "seinen Wohnsitz oder seinen Aufenthalt" in BRD haben. Dieses Urteil errichtet also ein rechtliches Schutzschild für alle Deutschen gegen Angriffe von außen, so dass ausländische Unternehmen wie "Moody's" es sich zukünftig gut überlegen müssen, ob sie Rechtsgüter von Deutschen gefährden. Denn sie müssen nun insb. auch mit einstweiligen Unterlassungsverfügungen deutscher Gerichte rechnen, wenn z.B. "Moody's" ein BRD-Unternehmen falsch benotet.
Das OLG hat das Verfahren nun an das LG zurückverwiesen, welches wohl in ca. 9 Monaten die Begründetheit beurteilt. Falls diese Musterklage begründet ist, könnten nicht nur alle Lehman-Opfer erfolgreich klagen, sondern wohl auch alle Opfer von zu hoch benoteten Hypothekenkreditderivaten, wie z.B. Hypo Real Estate.
In einem vergleichbaren Verfahren gegen die US-Ratingagentur "S&P" war gemäß wegweisendem Urteil des OLG Frankfurt vom 28.11.11 (Az.: 21 U 23/11) der Gerichtsstand des Vermögens bisher nur in Frankfurt eröffnet und nur weil "S&P" vermögenswerte Verträge mit Frankfurter Unternehmen nachgewiesen wurde.
OLG Hamburg: allg. Beratungspflicht bzgl. US-Hypothekenkreditkrise.
Gemäß S. 14 des von Rechtsanwalt Dr. Can Ansay erstrittenen Urteils vom 29.08.12 gegen die Bethmann Bank (Streitwert: 160.000 €) war jeder Lehman-Anleger darüber aufzuklären, dass Lehman laut Pressebericht stark "im Subprime-Hypothekensektor" engagiert war und daher aufgrund der US-Hypothekenkreditkrise mit hohen Verlusten zu rechnen war.
Zudem musste laut Urteil jedenfalls ab 20.02.08 bei allen (Nach-/)Beratungen über die weiteren negativen Presseberichte aufgeklärt werden, was zuvor bereits der 14. Senat des OLG Hamburg festgelegt hatte in seinem Urteil gegen die Bethmann Bank vom 16.05.2012 (Az.: 14 U 291/10, Streitwert: 7,4 Mio. €). Da solche Presseberichte bereits ab Ausbruch der US-Hypothekenkreditkrise Mitte 2007 vorlagen, müsste das OLG nun konsequenterweise auch ab dem Zeitpunkt Beratungspflichten erkennen.
Weitere Infos und die rechtliche Bewertung aktueller Lehman-Urteile finden man in dem 5. Zusatzschriftsatz von Rechtsanwalt Dr. Can Ansay. Er sendet regelmäßig kostenlos an Lehman-Anleger bzw. deren Anwälte allgemeine Zusatzschriftsätze, mit denen sie ihre Erfolgschancen vor Gericht mit wenig Aufwand stark erhöhen können.
Wer stopt Asmussen?
Berichten Sie doch mal mehr über Jörg Asmussen. Allein schon folgende Infos aus seinem Wikipedia-Eintrag sind unfassbar:
Demnach ist er trotz seiner Inkompetenz der mächtigste Lobbyist der Finanzindustrie in BRD und somit die deutsche Hand des "Monsters des int. Finanzmarkts" (Bundespräsident a.D. Köhler). Statt Politiker zu beeinflussen hatte er sich gleich selbst in die entscheidenden Beamtensessel gesetzt und seither dem deutschen Volk Schäden i.H.v. wohl zig Mrd. € zugefügt.
Er hatte insb. die faulen US-Hypothekenkreditderivate in BRD eingeführt und somit 2007 die Schleusen für die Finanzkrise nach BRD geöffnet. Er war auch Hauptschuldiger der Insolvenz der IKB-Bank 2007. Dann hat er zugunsten spekulativer Banken eine heilsame Insolvenz Griechenlands verhindert und nun druckt er gegen den Widerstand des Bundesbankchefs über die EZB neues Geld, um so durch Inflation die Verluste auf die Gemeinschaft zu verteilen.
Da ein Mann mit diesem Lebenslauf nicht sofort gestopt, sondern von Merkel sogar noch gefördert wird, dient auch Merkel offenbar nur der Finanzmafia und muss an ihren Amtseid erinnert werden.
Quelle: Dr. Can Ansay (Rechtsanwalt)
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Oktober 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.