Auch das Amtsgericht Berlin-Köpenick sowie das Landgericht Mannheim hatten inzwischen in zwei Verfahren, die von Rohde & Späth Rechtsanwälten betreut wurden, in den beiden mündlichen Verhandlungen vom Ende Oktober 2010 angedeutet, dass die dortigen Klagen des Insolvenzverwalters wohl voraussichtlich ebenfalls nicht erfolgreich sein dürften, die dortigen Verkündungstermine werden in einigen Wochen erwartet.
Vorausgegangen ist diesen Fällen, dass die WBG Leipzig-West AG einige Monate vor ihrer Insolvenz im Jahr 2006 noch Anleger ausbezahlt hatte. So konnten Rohde & Späth Rechtsanwälte für ca. 200 Mandanten noch vor der Insolvenz eine -in den meisten Fällen vollständige- Auszahlung der zum großen Teil fälligen Anlegergelder erzielen.
Diese Auszahlungen hat der Insolvenzverwalter inzwischen angefochten und die betroffenen Anleger zur Rückzahlung aufgefordert, und zwar unter anderem mit der Begründung, dass den Anlegern oder deren Prozessbevollmächtigten zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits bekannt gewesen sein soll, dass die WBG Leipzig-West AG bereits insolvent gewesen wäre, oder eine sog. "inkongruente Deckung" vorgelegen habe, nämlich die Anleger die Zahlung nicht in der Art und Weise hätten verlangen dürfen, und somit eine Anfechtung dieser Rechtsgeschäfte nach §§ 129 ff. Insolvenzordnung in Betracht käme.
Da die Vorwürfe des Insolvenzverwalters in der Regel nicht zutreffen, sehen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte daher gute Chancen für die von ihnen betreuten Anleger (aber auch in der Regel für andere Anleger), die Forderungen des Insolvenzverwalters nicht begleichen zu müssen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte betreuen bereits ca. 80 Anleger, die der Insolvenzverwalter der WBG Leipzig-West AG auf Rückzahlung verklagt hat. Anleger die vom Insolvenzverwalter Dr. Flöther auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "WBG Leipzig-West" anschließen.