Die WGF AG hatte vorgestern vor dem Amtsgericht Düsseldorf Antrag auf Eigeninsolvenz gestellt. Damit sind mehr als zweihundert Millionen an Anlegergeldern gefährdet dadurch, die in Form von Anleihen bei der WGF AG investiert wurden.
Die WGF AG hatte eigenen Angaben zufolge ihren Jahresabschluss 2011 mit einem Bilanzverlust in Höhe von ca. 71,3 Mio. Euro vorgelegt!
Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist die Insolvenz der WGF AG "ein Schlag ins Gesicht für viele Anleger, viele von ihnen sind total verunsichert" so Dr. Späth, "vor allem, weil am 14. Dezember auch eine weitere Anleihe WGFH06 mit einem Emissionsvolumen in Höhe von ca. 50 Mio. Euro zur Rückzahlung fällig werden sollte."
Insgesamt dürfte sich das Emissionsvolumen bei der WGF AG auf ca. 380 Mio. -450 Mio. Euro belaufen, eventuell wurde aber ein Teil der Anleihen bereits zurück bezahlt.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth empfiehlt "auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen zu bündeln und die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, da davon auszugehen ist, dass durch die grundbuchliche Absicherung mit einer Insolvenzquote zu rechnen sein dürfte. Wie hoch die grundbuchliche Absícherung letztendlich wirklich wert ist und die Insolvenzquote letztendlich wirklich ausfällt, bleibt jedoch abzuwarten."
Anleger sollten auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. "Wir prüfen bereits Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen wie Vorstand, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Hintermänner, die WGF-Anleihen wurden den Anlegern teilweise als sichere Anlage, teilweise sogar als "mündelsicher" empfohlen," so Dr. Späth.
Allerdings sollten Anleger beachten, dass Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne schnell verjähren, nämlich 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und 1 Jahr kenntnisabhängig. Unter Umständen könnten daher diverse Ansprüche bereits, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, in den nächsten Wochen verjähren."
Letztendlich ist jetzt erst einmal abzuwarten, ob der WGF die Eigenverwaltung gewährt wird, der BSZ e.V. fordert eine lückenlose Aufklärung um die Vorgänge bei der WGF AG. "Wir sind daher auch gegen die von der WGF AG beantragte Insolvenz in Eigenverwaltung, bei der kein Insolvenzverwalter die Sanierung übernimmt. Wir fordern stattdessen die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, um die Vorgänge bei um die WGF AG lückenlos aufzuklären. Auch machen wir uns für die Einrichtung eines Gläubigerausschusses stark, um die Gläubigerrechte ausreichend zu wahren," so Dr. Walter Späth.
Dem BSZ e.V. hat sich bereits eine dreistellige Anzahl an WGF-Anlegern angeschlossen, um die Interessen gemeinsam zu vertreten.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.