Seit dem 03.12.2012 sind sechs Anleihen der WGF-Finanzgruppe nicht mehr über die Börse Düsseldorf handelbar, Anleger können ihre Anleihen daher zur Zeit nicht an der Börse verkaufen. Grund ist laut Börse Düsseldorf das Fehlen eines testierten Jahresabschlusse der WGF AG für das Geschäftsjahr 2011. Hier hatte das Unternehmen eine letzte Nachfrist bis zum 30. November 2012 erhalten, auch dieser Termin konnte offenbar nicht eingehalten werden.
Auf der Homepage der WGF wird mitgeteilt, dass die Veröffentlichung des Jahresabschlusses am 10.12.2012 zu erwarten sei. Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist die Nichtvorlage des Jahresabschlusses "ein schlechtes Zeichen. Unter Umständen könnte dies ein Zeichen dafür sein, dass die wirtschaftliche Situation schlechter ist als bisher angenommen," so Dr. Späth.
WGF hatte bereits im Jahr 2010 in seinem Kerngeschäftsfeld, dem Immobilienhandel, Verluste erlitten. Anleger sollten die weitere Situation bereits jetzt genau beobachten und ggf. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen.
Am 14. Dezember wird auch die Anleihe WGFH06 mit einem Platzierungsvolumen von ca. 43 Mio. Euro zur Rückzahlung fällig, hier sollten Anleger unbedingt genau überwachen, ob die Auszahlung rechtzeitig erfolgt.
Betroffene WGF-Anleger können sich dem BSZ e.V. anschließen.
Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte eine Kanzlei für die Zusammenarbeit gewinnen, die schon seit über 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig ist und hierbei in großem Umfang mit Anleihen beschäftigt ist (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom), vertreten wurden hierbei über 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspä