Um Rechtsnachteile zu vermeiden und die nicht geringen Kosten an der richtigen Stelle einzusetzen, ist daher die Wahl des "passenden" Anwalts wichtiger, aber auch komplizierter denn je. Dem Anwalt selbst ist es kaum möglich, über Anzeigen, Prospekte oder Werbebriefe möglichen Mandanten die Vorteile seines Angebotes zu vermitteln. Ein Auto kann man ohne großen Aufwand Probe fahren. Bei einem Anwalt kann ein Test für den Kunden sehr teuer und zeitaufwendig sein.
Suchdienste, die Ihnen auf Anfrage Adressen und Telefonnummern von Rechtsanwälten bestimmter Rechtsgebiete mitteilen, sind da oft nicht ausreichend. Auch die von Zeitschriften in Listen veröffentlichten Adressen von Experten aus unterschiedlichen Rechtsgebieten sagt nichts darüber, ob das wirklich der Anwalt Ihres Vertrauens sein könnte. Bei insgesamt ca. 130 000 Rechtsanwälten scheint es schon vermessen, eine Qualitätsliste zu erstellen und zu behaupten, dies seien die 500 Experten auf den Fachgebieten XY.
Anwälte, die sich besonders fortgebildet haben, können unter bedingten Voraussetzungen gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung die Bezeichnung Fachanwalt verliehen bekommen. Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen. Diese geforderten Kriterien müssen nachgewiesen werden. Außerdem muss der Anwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen, wobei die Gesamtdauer der Fortbildung 10 Stunden nicht unterschreiten darf. Neben der Fachanwaltsbezeichnung können die Rechtsanwälte Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkte angeben. Diese Angaben beruhen dann aber auf eigener Einschätzung.
Man fragt sich, was die "Experten", die sich unter einem für Anwälte überhaupt nicht existierenden Prädikat als Experte für Rechtsgebiet XY veröffentlichen lassen, eigentlich von ihren Kollegen halten. Wer sich bei seiner Berufsausübung als Rechtsanwalt nicht hinreichend über die neuere Rechtsprechung der Gerichte zu den Fachgebieten, auf denen er beratend oder forensisch tätig ist, informiert, wird zu Recht mit dem Vorwurf konfrontiert, seine beruflichen Pflichten verletzt zu haben. Das wird aber bei der Masse, der in der Liste nicht genannten Anwälte sicher nicht der Fall sein! Das, was die Listenersteller mit zum Qualitätskriterium gemacht haben, nämlich die Anzahl der Veröffentlichungen des entsprechenden Anwalts, ist nichts anderes als ein Beitrag, die Informationsflut im juristischen Arbeitsleben noch erdrückender zu machen. Ein großer Teil dessen, was an Informationen vermittelt wird, ist sowieso überflüssig. Man kann es auch Informationsmüll nennen.
Besser ist, Sie vertrauen Ihrem eigenen gesunden Menschenverstand und besuchen einige für Ihr Problem in Frage kommende Kanzleien im Internet. Nur zu 20% entscheiden rationale Gründe über eine Mandatserteilung - zu 80% ausschlaggebend sind die Gefühle, welche die angebotene Dienstleistung, das Anwaltsbüro, das Personal und die angebotenen Informationen auslösen. In der virtuellen Kanzlei gewinnen Sie einen "ersten Eindruck". Wenn Sie dann noch die nachstehenden 7 Fragen für eine Kanzlei alle bejahen können, haben Sie eine gute Entscheidungsgrundlage. Also erst in die "virtuelle Kanzlei" und dann in die "reale Kanzlei" !
1. Macht die Anwaltskanzlei ihre Qualitätsstandards Ihnen als Mandanten gegenüber ausreichend transparent ?
2. Definiert die Kanzlei die Begriffe Fachanwalt, Tätigkeitsschwerpunkt und Interessenschwerpunkt verständlich genug und sind diese Kriterien leicht dem jeweils betreffenden Anwalt zuzuordnen?
3. Wird die Qualifikationsaussage ausreichend begründet?
4. Ist für Sie schnell eine Konzentration der Kanzlei auf bestimmte Arbeitsfelder erkennbar ?
5. Haben Sie den Eindruck, dass sich die Kanzlei mit Gestaltung und Inhalt ihrer Homepage an Ihrem Bedarf als Mandant orientiert ?
6. Wird die Kostenfrage erläutert?
7. Wird es Ihnen leicht gemacht, unmittelbar Kontakt aufzunehmen?
Nach dem Grundsatz, dass jeder Mandant den Anwalt finden soll, der zu ihm am besten passt hat der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und der BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ® e.V. im Internet unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de www.fachanwalt-hotline.eu und www.jurafit.de Kataloge mit einer komfortablen Suchfunktion nach den in Web-Sites von Rechtsanwälten angegebenen Fachgebieten, Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten eingerichtet. So führt ein schneller, informativer Besuch bei einigen virtuellen Kanzleien in der Regel schnell zum Anwalt des eigenen Vertrauens. Die angebotenen Inhalte der Websites von Rechtsanwälten differieren allerdings deutlich. So manche Kanzlei wird ihren Internetauftritt neu überdenken müssen. Die Besucher von jurafit.de und der Fachanwalt-Hotline honorieren es in der Regel nicht, wenn nur die üblichen Kanzleidaten, wie Fachgebiete, Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte ins Netz gestellt werden. Etwas mehr Info und Persönlichkeit darf es schon sein.