Ein Rechtsanwalt aus Meiningen mahnt derzeit unter Forderung eines Vergleichsbetrages in vierstelliger Höhe für einen angeblichen Rechteinhaber aus den USA in Deutschland vorgebliche Urheberrechtsverletzer an. Es werden, wie bereits von anderen Abmahnkanzleien seit 2008 Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.
Bereits im August 2008 hatte der BSZ e.V. auf diese „Geschäftsidee“ aufmerksam gemacht.
http://www.openpr.de/...
Wegen vermuteter Scham, verbunden mit möglichen familiären Konsequenzen setzen Abmahner in diesem Bereich darauf, dass Empfänger einer solch delikaten Postsendung ungeprüft schnelle Zahlung leisten, um so weiteren Schriftwechsel zu unterbinden.
Hier empfehlen wir trotz allem, möglicherweise kam es ja zu einer fehlerhaften Ermittlung der zugrundeliegenden Personalien: Lassen Sie Schreiben dieser Art vom BSZ e.V. durch seine Vertragsanwälte prüfen.
Diese Informationen erhielten wir von unserem auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Vertrauensanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, Telefon : 06021/36580, Fax : 06021/365820, post@rechtsanwalt-witteck.de, www.rechtsanwalt-witteck.de
Empfänger von Abmahnschreiben können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis „Abmahnung“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Aktionsbündnis Anmeldeformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.