Die Windreich AG hat zwei Anleihen im Volumen von zusammen 125 Mio. Euro begeben. Die auf die bis zum 1.3.2015 laufende Windreich-Anleihe WKN: A1CRMQ fällige Zinszahlung erfolgte bereits verspätet am 4.3.2013. Vorstand Willi Balz entschuldigte sich in einem offenen Brief an die Anleger auf der Homepage der Windreich AG dafür und gab als Grund an, die entsprechenden Mittel mussten anders disponiert werden. Zugleich beton er, dass mit der Staatsanwaltschaft umfassend kooperiert werde und die Vorwürfe sich als haltlos erweisen würden.
Die Kurse der Anleihe gaben daraufhin erheblich nach. Derzeit (6.3.2013) werden die Anleihen zu Kursen zwischen 25 und 30 Prozent gehandelt. Vorausgegangen war auch eine Herabstufung der Bonität der Windreich AG durch die Creditreform, die Bonitätsnote sank um drei Stufen von BBB+ auf BB+.
Windreich entwickelt Windparks und bereitet den Bau der Offshore-Windanlagen in Nord- und Ostsee vor. Es projektiert diese, einschließlich der erforderlichen Genehmigungen, soweit, dass die Windparks an Investoren veräußert werden können.
,,Sollten sich die erhobenen Anschuldigen entgegen Aussagen des Vorstandes bewahrheiten, wäre zu prüfen, wer dafür und die damit verbundenen Verluste die Verantwortung trägt" rät BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Geißler von Fachanwälte Dr. Morgenstern & Kollegen.
Für die Anleihegläubiger kann sich einmal mehr ein Investment in erneuerbare Energie als Flop erweisen. Allein im letzten Jahr gerieten mehrere Firmen, die Anleihen ausgaben, in Schieflage oder Insolvenz und ließen einen riesigen Schaden bei den Anleihegläubigern zurück. Erinnert sei an SIAG Schaaf, Q-Cells oder Solarwatt.
Anleger sollten daher von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob und gegen wen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Windreich-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. März 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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