Ermittelt wird von Seiten der Stuttgarter Staatsanwaltschaft bereits wegen des Verdachts der Bilanzmanipulation, des Kapitalanlagebetrugs, des Kreditbetruges u.a., der Verdacht der Insolvenzverschleppung kam neu hinzu. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Nach Unternehmensangaben der Windreich AG sollen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auf einem Irrtum beruhen. Dies berichtet auch das "SCHWÄBISCHES TAGBLATT" mit der online Ausgabe www.neckar-chronik.de vom 12.03.2013. Zitat: "Entpuppt sich der Vorwurf der Bilanzmanipulation bei der Windreich AG als Verwechslung? Die Anwälte von Eigner Willi Balz gehen davon aus."
Trotzdem in Sorge von diesen Nachrichten um die Windreich AG sind auch die Anleiheanleger zweier Windreich-Anleihen, die das Unternehmen im Volumen von insgesamt 125 Mio. EUR im Mittelstandssegment der Stuttgarter Börse heraus gegeben hatte.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Die Vorwürfe um die Windreich AG sind durchaus besorgniserregend. Betroffene Anleger sollten sich umgehend von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Windreich-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. März 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.