Es ist mal wieder soweit. Die Wölbern-Verantwortlichen starten die nächste Attacke. Die Anleger sollen einer für sie reichlich sinnfreien Beschlussvorlage im nächsten Umlaufverfahren zustimmen. Es geht um die Rechte des Beirats. Und die sollen eingeschränkt werden.
"Skandalös", findet die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Hamburger GRÖPPER KÖPKE Anlegeranwälte Rechtsanwältin Nikola Schwadtke. Sie ist der Meinung, dass die Beschlussvorlage die ganz wichtige Kontrollfunktion des Beirats ad absurdum führt.
Denn nach dem Willen der Fondsgeschäftsführung, die immerhin an und für sich durch den Beirat kontrolliert wird, soll die Geschäftsordnung des Beirats des Wölbern Fonds Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG durch die Gesellschafterversammlung beschlossen werden. "Und dort werden," findet die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Schwadtke, "über die Treuhänderin vor allem die Interessen der Geschäftsführung vertreten."
Und das könnte hässliche Folgen nach sich ziehen. Denn nach der Einschätzung des GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalts und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper hat sich die Fondsgeschäftsführung durch die letzten Attacken das Misstrauen redlich verdient: "Die Geschäftsführung hat versucht, die Gesellschafter in die unseres Erachtens völlig sinnfreie Beteiligung an dem Liquiditätsmanagement-System reinzureden, Beiräte anderer Fonds reichlich unbegründet abzulehnen, Gesellschafterinformationen von Anlegern an Anlegern rechtswidrig zurückgehalten und so weiter. Vor diesem Hintergrund ist die Vorstellung, die Fondsgeschäftsführung könnte über die Gesellschafterversammlung Einfluss auf die Kontrollrechte des Beirats nehmen, schauerlich."
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte rät deshalb allen Anlegern des Wölbern Fonds Holland 52, gegen die Beschlussvorlage zu stimmen und ein Zeichen zu setzen. Ein Zeichen, auf die Qualität der Fondsgeschäftsführung auch zukünftig genau zu schauen.
Weitere Informationen und zur Möglichkeit der anwaltlichen Vertretung der Rechte der Holland 52-Gesellschafter erhalten Sie durch den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Wölbern Fonds".
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 09. November 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.