Bereits in der Vergangenheit hatten sich zahlreiche Anleger der geschlossenen Immobilienfonds von Wölbern Invest die Frage gestellt, wie es soweit kommen konnte, dass eine Anlagesumme von ca. 40 Millionen seitens Wölbern Invest nicht ordnungsgemäß deklariert werden konnten, d. h. die Verwendung im Unklaren blieb.
Die Sorge der Anleger von geschlossenen Immobilienfonds, welche über Wölbern Invest, einem der größten Emissionshäuser für geschlossene Immobilienfonds, Beteiligungen erworben haben, ist groß. Im Fokus der Kritik stehen hier insbesondere die Immobilienfonds "Deutschland 1, Österreich 1 sowie Holland 58", aber auch zahlreiche weitere Fonds.
Aufgrund dieser Unklarheiten näheren sicher Vermutungen bei Anlegern und Investoren, dass z. B. die im Jahre 2011 erfolgten Auszahlungen des hier von Wölbern Invest aufgelegte Fonds "Frankreich 05" zumindest zum Teil von den oben benannten "Fehlbeträgen" erfolgten.
Zahlreiche Anlegeranwälte sahen dies bisher genau so kritisch. Bereits in der jüngeren Vergangenheit kam es schon dazu, dass vor dem Landgericht Hamburg z. B. ein Urteil erstritten wurde, dem zur Folge die Geschäftsführung eines der fraglichen Fonds Auskunft über die Mittelverwendung erteilen musste. Bereits dies lässt darauf schließen, dass auch die Gerichte die oben beschriebenen offenen Fragen kritisch sehen.
Die Sachlage spitzte sich bisher sogar dahingehend zu, dass Anzeigen von Anlegern bei der Staatsanwaltschaft eingingen. Die Rechtslage wird derzeit dort geprüft, sodass Ergebnisse noch nicht vorliegen.
Vor wenigen Wochen wurde dann seitens von Wölbern Invest bekannt gegeben, dass ein Verkauf eines Immobilienportfolios im Wert von mehr einer Milliarde Euro geplant sei. Bis zu 30 Immobilienfonds auf einen Schlage sollen liquidiert werden.
Aufgrund dieser Ereignisse und der teils unklaren Verwendung von Anlagegeldern ist Anlegern, welche Beteiligungen von geschlossenen Immobilienfonds über Wölbern Invest erworben haben, anzuraten, den Erwerb, die Beratung, aber auch die gesamte Anlage selbst, durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass bei Vertrieb von Beteiligungen angeschlossenen Immobilienfonds oftmals die bestehenden Risiken nicht hinreichend von den Vermittlern und Beratern mitgeteilt wurden. Hinzu kommt vorliegend auch, dass Beteiligungen der Wölbern Invest in zahlreichen Fällen auch fremdfinanziert waren, sodass sich das Risiko im Hinblick auf einen oben drohenden Verlust der Anlegegelder, durch die dahinterstehende Finanzierung noch "verdoppelt".
Aufgrund der großen Anzahl der hier betroffenen Anleger hat der BSZ e. V. daher eine Interessengemeinschaft "Wölbern Fonds" gegründet. Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 22.03.2013. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach-, und insbesondere die Rechtslage, verändern. Es sei darauf hingewiesen, dass die oben erwähnten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keinesfalls abgeschlossen sind und die Informationen auf der Grundlage des Artikels des Managers Magazins Online wiedergeben wurde.
Betroffener Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Wölbern Fonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 22.03.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
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