Im Einzelnen wendet sich der Grünen-Abgeordnete gegen die zu niedrigen Sicherheitsabstände zu Genmais-Feldern. Das Gesetz sieht einen Mindestabstand von 150 Metern zu konventionell bewirtschafteten Flächen vor. Zum Ökolandbau müssen Abstände von 300 Metern eingehalten werden. Studien hätten belegt, dass diese Abstände nicht ausreichten, um Auskreuzungen zu verhindern.
Weiterhin ungenügend sei die Frage der Haftung im Schadensfall geregelt. So sollen laut Gesetzentwurf Einträge von GVO in Lebens- und Futtermittel erst ab einer Schwelle von 0,9 Prozent einen Schadensersatzanspruch auslösen. "Auch nur schwach kontaminierte Erzeugnisse kann kein Landwirt mehr verkaufen, weil alle weiteren Glieder der Wertschöpfungskette ebenfalls Sicherheitsmargen wünschen", sagt Murschel. Bereits Werte von 0,4 Prozent machten die Ware zum Ladenhüter, ohne dass Schadensersatzansprüche bestünden, so Murschel. „Der Ökolandbau in Baden-Württemberg kommt bei dieser Haftungsgrenze unter die Räder“, befürchtet Murschel. Schleichend verunreinigte Felder und Produkte machten es quasi unmöglich, völlig gentechnikfreie Produkte anzubieten, wie das für Bioprodukte vorgeschrieben ist.
Insbesondere vor diesem Hintergrund fordert der Grünen-Abgeordnete nach dem Vorbild der Schweiz ein Moratorium für die Nutzung der Gentechnik in der Landwirtschaft. „Die Ausbreitung von GVO ist alles andere als Im Griff. Ständig erhalten wir neue Informationen über unerwartete Verbreitungswege von GVO.“ Jüngstes Beispiel sei der Durchwuchsmais auf Monsanto-Versuchsfeldern in Nordrhein-Westfalen“, so Murschel.