Während zum Beispiel die Stadt Freiburg zukünftig keine Fehlbelegungsabgabe mehr erheben wolle, gebe es andere Großstädte wie Heidelberg oder Karlsruhe, die an diesem wohnungspolitischen Instrument festhalten wollten. "Eine landesweite Abschaffung ist nicht zielführend. In Tradition der kommunalen Selbstverwaltung sollen die Kommunen selbst entscheiden, ob Aufwand und Nutzen vor Ort in einem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen", so Sitzmann. Außerdem gebe es bereits eine Vielzahl von Quartieren mit sozialer Durchmischung. Dass Besserverdienende hier keinen Ausgleich zahlen sollen, sei sozial nicht gerecht. Zudem seien die Verwaltungskosten je nach Kommune durchaus unterschiedlich und auch Verwaltungsabläufe und Erhebungsaufwand ließen sich eventuell optimieren.
Mit dem Vorhaben, die Fehlbelegungsabgabe abzuschaffen, ignoriere die Landesregierung ein weiteres Mal die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort, die Forderungen der Kommunen und des baden-württembergischen Städtetags.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende kündigte eine parlamentarische Initiative Ihrer Fraktion an, um die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe in kommunale Verantwortung zu legen. Die jetzige Möglichkeit, bestimmte Quartiere von der Fehlbelegungsabgabe auszunehmen, gehe nicht weit genug.
"Nach der Abschaffung der Zweckentfremdungsverordnung, der zehnjährigen Kündigungssperrfrist und der Einstellung der Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus durch das Land, ist die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe ein weiterer Baustein in einer sozial verantwortungslosen Wohnungspolitik", so Sitzmann.