"Dieser Ankündigung der Landesregierung folgten wieder einmal keine Taten! Dabei war die Schulpflicht einer der wenigen konkreten Punkte der Koalitionsvereinbarung", so Wölfle.
In der Antwort auf diesen Antrag nennt die Landesregierung keinen konkreten Zeitpunkt, an dem die Schulpflicht für Flüchtlingskinder im Schulgesetz gesetzlich normiert werden soll (Zitat: "In welcher Weise diese Vereinbarung konkret umgesetzt wird, wird derzeit geprüft.") Weder ein Plan noch ein Umsetzungswille der Landesregierung, so Wölfle, seien erkennbar.
"Die Koalitionsfraktionen scheinen es mit Ihrer Vereinbarung nicht allzu ernst zu nehmen, sonst wäre das Schulgesetz schon längst geändert. Die Landesregierung wird nicht müde, die Wichtigkeit der deutschen Sprache und der Sprachförderung zu betonen. Bei Flüchtlingskindern machen sie jedoch halt, da offensichtlich nicht in Kinder und Jugendliche investiert werden soll, deren Aufenthaltsstatus ungewiss ist. Das ist diskriminierend und widerspricht der Landesverfassung, wonach jedes Kind unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus die Pflicht hat, zur Schule zu gehen."