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Patientenverfügung

Ein wichtiges Instrument zum selbstbestimmten Sterben?

(lifePR) (Stuttgart, )
Eine öffentliche Gesprächsrunde

Dienstag, 19. Juni 2007 19.00 Uhr bis 21.30 Uhr im Landtag, Ebert Saal


Sehr geehrte Damen und Herren,

Demographische Entwicklung und medizinischer Fortschritt verändern unser Denken über das Sterben und den Tod. Die meisten Menschen wünschen sich, an ihrem Lebensende würdevoll und selbstbestimmt sterben zu dürfen.

Die Patientenverfügung soll den rechtlichen Rahmen festlegen und die Selbstbestimmung über medizinische Behandlungen regeln. Jedoch kann zwischen der Äußerung und der Anwendung des Willens viel Zeit liegen. Und niemand kennt die Situation genau, in der die Patientenverfügung einmal relevant wird.

Patientenverfügungen können auch nicht unabhängig von der Frage nach der Betreuung und Begleitung schwerstkranker Menschen diskutiert werden. Palliativmedizin und Hospizbetreuung als klassische Sterbebegleitung müssen mit einbezogen werden. So wünschen sich die meisten Menschen, zu Hause sterben zu können - während es heute noch immer so ist, dass 70% aller Menschen in Deutschland in Krankenhäusern oder Pflegeheimen ihre letzten Tage verbringen.

Etwa 7 Millionen Menschen in Deutschland haben bereits eine Patientenverfügung verfasst. Doch die rechtliche Lage ist zurzeit noch uneindeutig. Es bedarf daher einer größeren Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen, deshalb beschäftigt sich aktuell der Bundestag wieder mit dieser Thematik. Aber auch hier stellen sich viele Fragen:

* Können Vorausverfügungen für eine zukünftige Situation mit Willenserklärungen für eine aktuelle Situation gleichgesetzt werden?

* Muss die Patientenverfügung schriftlich vorliegen und sollte sie regelmäßig aktualisiert werden?

* Soll eine Patientenverfügung, bei der es um den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen geht, auf bestimmte Krankheiten wie zum Beispiel solche mit irreversibel tödlichem Verlauf beschränkt sein?

* Ob und wann soll das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden oder kann der Betreuer allein entscheiden, wenn eine eindeutige und zutreffende Patientenverfügung vorliegt?

In einer öffentlichen Veranstaltung wollen wir dieses schwierige Thema beleuchten und mit ExpertInnen, aber auch Betroffenen diskutieren.

MdL Bärbl Mielich
Gesundheitspolitische Sprecherin
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