Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 17389

Bund der Deutschen Landjugend (BDL) Claire-Waldoff-Str. 7 10117 Berlin, Deutschland http://www.landjugend.de
Ansprechpartner:in Frau Carina Gräschke +49 30 31904258
Logo der Firma Bund der Deutschen Landjugend (BDL)
Bund der Deutschen Landjugend (BDL)

BDL: Im Zweifel für die Landwirtschaft

Junge LandwirtInnen favorisieren Abschmelzungsmodell

(lifePR) (Berlin, )
„Der Handlungsdruck ist groß. Doch was hilft ein Schnellschuss bei der Erbschaftssteuerreform, der sich für viele landwirtschaftliche Unternehmen als existenzbedrohend herausstellen kann“, fragt Johannes Scharl, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL). Mit Sorge beobachten die jungen Landwirte und Landwirtinnen im BDL die aktuelle Diskussion zur Reform der Erbschaftssteuer. Ihre Lebensplanung, ihre Zukunft steht auf dem Spiel. Schließlich wird die junge Generation die Auswirkungen der Reform als erste spüren und bezahlen. So sie es kann.

Darum favorisiert der Bund der Deutschen Landjugend bei der Unternehmensnachfolge im Erbfall das Abschmelzmodell. Es sieht vor, dass die Erbschaftssteuer bei Fortführung des Betriebes zunächst gestundet und dann Jahr für Jahr um ein Zehntel gesenkt wird. Damit würde die Erbschaftssteuer nach zehn Jahren ganz erlassen.

Allerdings berücksichtigt dieser Vorschlag nur das „produktive“ Vermögen. Daher müsse dieser, so Johannes Scharl, auf das „unproduktive“ Vermögen wie die gepachteten Flächen ausgeweitet werden. Auch seien im gegenwärtigen Entwurf die für die Fortführung der Unternehmen notwendigen Betriebsanpassungen, die in Abhängigkeit von der Marktlage bzw. -entwicklung geschehen, nicht ausreichend bedacht.

Bei der derzeitigen Diskussion der Erbschaftssteuerreform wird deutlich, dass es ein Wahrnehmungsdefizit bei manchen EntscheidungsträgerInnen zu geben scheint. Denn ihre Vorschläge werden den jungen BetriebsleiterInnen, die sich möglichst frühzeitig den veränderten Marktbedingungen stellen wollen, nicht gerecht. Der jungen Generation sei es wichtig, ihren Betrieb fit für den Wettbewerb zu machen. Das ist nicht möglich, wenn ein großer Anteil eigener Flächen und Betriebsgebäude dafür sorgt, dass das Vermögen des landwirtschaftlichen Betriebes steuerlich so eingestuft wird, das es die weitere Existenz des Unternehmens gefährdet, erklärt der stellvertretende BDL-Vorsitzende.

Wenn die Wertermittlung des Erbes nach dem Substanzwert erfolgt, sei das für die jungen LandwirtInnen ein Fiasko. Natürlich haben beispielsweise die landwirtschaftlich genutzten Flächen einen hohen Sachwert. Sie sind Kapital, das sich aber nur zu Geld machen lässt, wenn die LandwirtInnen es veräußern. Damit würden sie sich ihrer Existenzgrundlage berauben. „Die Voraussetzungen sind einfach ganz andere als in anderen Wirtschaftsbereichen. Darum kann unserer Ansicht nach nur der Ertragswert als Basis für die Werteermittlung herangezogen werden. Andere Bewertungsansätze halten wir für unbrauchbar“, so Johannes Scharl.

Die große Koalition muss das Erbschaftssteuergesetz reformieren, weil das geltende Recht – nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – ungleiche Maßstäbe für das Erbe verschiedener Vermögensarten vorsieht. Es verfällt Ende 2008.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.