„Wenn, wie von den Ministern gefordert, mindestens 20 Prozent der Gesamtinvestitionen des Bundes für das Schienennetz in den Aus- bzw. Neubau des Nahverkehrs fließen würden, wären wir schon ein gutes Stück weiter“, so die stellvertretende BDL-Bundesvorsitzende. Das sei ein großer Fortschritt angesichts der Politik, die die Deutsche Bahn seit langem fährt, indem sie auf den Ausbau lukrativer Schnellstrecken setzt und unrentable Strecken langsam abkoppelt, sagt sie.
Ohnehin steige die Gefahr des massiven Ausdünnens des Streckennetzes, wenn die Bahn ein Unternehmen wird, dessen Aktien an der Börse gehandelt werden. Das Argument, dass die Länder den Nahverkehr selbst bestellen, zähle da wenig: Denn die Konditionen diktiert die Bahn. „Erhält sie das Entscheidungsrecht über das Streckennetz, kann sie auch über die Preise für die Nutzung der Gleise und Bahnhöfe verfügen. Damit liegt es in ihrer Hand, welche Strecken überleben. Schließlich kann sie dann solange an der Preisschraube drehen, bis die Länder die Strecken nicht mehr bezahlen können“, argumentiert Iris Comdühr.
Dementsprechend sei eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs im Sinne des ländlichen Raumes unbedingt notwendig, heißt es im BDL. Gegenwärtig stelle er eine ernste Bedrohung für die Mobilität der Menschen in ländlichen Räumen dar und stehe im krassen Gegensatz zu der enormen Flexibilität, die auf dem Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt erwartet wird.