Das Karl-Bräuer-Institut des BdSt hat in seiner aktuellen Analyse errechnet, dass der Beitragssatz auf etwa 2,7 Prozent reduziert werden könnte, wenn die Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit sowie die Mittel aus der Abschaffung des Aussteuerungsbetrags an die Beitragszahler zurückgegeben werden. Eine solche Senkung würde einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn von 3.000 Euro um 270 Euro im Jahr entlasten. Auch der Arbeitgeber würde um den selben Betrag entlastet werden. Eine Reduzierung der Lohnnebenkosten würde zudem mittelfristig den Beschäftigungsaufbau fördern und damit die gute Konjunkturentwicklung weiter unterstützen.
Der BdSt lehnt insbesondere die finanzielle Inanspruchnahme der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Eingliederungsbeitrags ab, weil der Gesetzgeber auf diese Weise eine system- und verfassungswidrige Regelung ähnlich dem Aussteuerungsbetrag einführen und die Beitragszahler ungerechtfertigt und damit auch übermäßig belasten würde. Ebenfalls warnt der BdSt vor der Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I. Gemäß dem Vorschlag des SPD-Vorsitzenden Beck würde dies zu Mehrausgaben von etwa 2,5 Mrd. Euro führen.