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Neues Dienstrecht für Bundesbeamte

Bund der Steuerzahler fordert weitere Reformen

(lifePR) (Berlin, )
Das von der Bundesregierung angestrebte Dienstrechtsneuordnungsgesetz bleibt weit hinter den Reformnotwendigkeiten zurück. Allerdings werden einige Forderungen des Bundes der Steuerzahler aufgegriffen. Der Bund der Steuerzahler begrüßt das Vorhaben der Regierung, Beamte flexibler einzusetzen. Ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung ist es, die Höhe des Grundgehalts zukünftig nicht mehr am Lebensalter, sondern am Dienstalter zu orientieren. Richtig ist zudem die angestrebte Erhöhung des Pensionsalters auf 67 Jahre, obwohl das eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. Im Rentenrecht wurde diese Anpassung längst vollzogen.

Doch ansonsten stellt der Gesetzentwurf nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler mehr denn je ein Vorhaben von Beamten für Beamte dar. Echte Leistungsanreize für Beamte fehlen weiterhin. Die Beibehaltung des Ehegattenzuschlags ist pure Besitzstandswahrung. Hier bleibt die Regierung sogar hinter Vorschlägen des Beamtenbundes aus dem Jahr 2004 zurück. Die Sonderzahlung (das frühere Weihnachtsgeld) soll als fester Bestandteil in das Gehalt integriert und damit auch dynamisiert werden und so künftig die Pension der Beamten erhöhen. Der Zulagen-Dschungel mit seinen bürokratischen Verwaltungsvorschriften wird nicht gelichtet. Die Pensionen sollen weitgehend abgesichert und nur im unerlässlichen Minimalumfang an Rentenbeschränkungen angepasst werden, kritisiert der Bund der Steuerzahler. "Weniger Reform, dafür mehr für die Beamten" – das scheint die Devise für die Erstellung des Gesetzentwurfs gewesen zu sein.

Der Bund der Steuerzahler fordert die Einführung von wirksamen Elementen einer leistungsgerechten Besoldung und den Abbau leistungsunabhängiger Komponenten. Unumgänglich ist zudem eine spürbare und verbindliche Dämpfung der Pensionslasten. Denn wir brauchen ein effizientes Beamtentum, das für die Steuerzahler finanzierbar bleibt. Insofern sind deutliche Verbesserungen am Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren dringend erforderlich.
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