Ehrenamtliche Kommunalpolitiker erhalten als Ausgleich ihrer mandatsbedingten Auslagen eine pauschale Aufwandsentschädigung im Monat, die häufig um ein Sitzungsgeld aufgestockt wird. Daneben besteht Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit geht der Bund der Steuerzahler von durchschnittlich vier (für die Städte) bzw. drei (für die Kreise bzw. Region Hannover) Sitzungen im Monat für einen „einfachen“ Rats- bzw. Kreispolitiker aus. Danach ergibt sich, dass in den Städten die Ratspolitiker in Emden (212 €/monatlich), Lingen/Ems (220 €), Cuxhaven und Wolfenbüttel (je 230 €) am geringsten, und in Hannover (465,50 €), Braunschweig (390 €) und Wolfsburg (330 €) am höchsten „entlohnt“ werden. In den niedersächsischen Kreisen werden die Abgeordneten in Osterode am Harz (153,40 €), Helmstedt (167 €) und Lüchow-Dannenberg (170 €) am niedrigsten entschädigt. Unter 200 € im Monat erhalten auch die Politiker in den Kreisen Wesermarsch (178 €), Northeim (180 €), Verden (185 €), Wolfenbüttel (189 €), Goslar und Peine (jeweils 195 €) und Holzminden (199,60 €). Dagegen fallen Entschädigungsbeträge über 300 € in den Landkreisen Rotenburg/Wümme (305 €), Diepholz (310 €) und Osnabrück (385 €) an. Abgeordnete der Region Hannover erhalten bei unterstellten drei Sitzungen 470 € im Monat.
Funktionsträger, also Inhaber herausgehobener Funktionen in den Räten und Kreistagen, wie etwa ehrenamtliche OB- oder Landrat-Vertreter oder Fraktionsvorsitzende, können sich über ein „Zubrot“ freuen. In Lingen/Ems reichen diese zusätzlichen Monatspauschalen bis zu 560 €, in Braunschweig bis zu 511 € und in den Kreisen Gifhorn und Rotenburg/Wümme bis zu 690 € bzw. bis zu 770 €, berichtet der Bund der Steuerzahler.
Verdienstausfall wird den Kommunalpolitikern grundsätzlich in der Höhe ersetzt, wie das Einkommen tatsächlich in Folge des Mandats geschmälert wird. Die Städte und Kreise sind jedoch gehalten, den Verdienstausfall auf Höchstbeträge je Stunde zu begrenzen. In den Städten schwanken diese Maximalbeträge je Stunde derzeit zwischen 15 € (Cuxhaven, Emden, Salzgitter) und 55 € (Braunschweig). In den Kreisen reicht die Bandbreite von 13 € (Vechta) bis zu 35 € (Diepholz, Region Hannover).
Teilweise unangemessen hohe Zuschüsse an Kommunalfraktionen
Für die Mitwirkung an der Willensbildung in den Stadträten und Kreistagen erhalten die Fraktionen Zuschüsse aus der Steuerkasse, die als direkte Finanzzuweisungen, Personalkostenerstattungen und geldwerte Sachleistungen gewährt werden. Die Gesamtzuschüsse belaufen sich in der Landeshauptstadt Hannover auf knapp 1,5 Mio. € im Jahr, in Braunschweig auf rund 828.000 € und in der Stadt Wolfsburg, obwohl in der Einwohner-Rangfolge der niedersächsischen Städte erst an sechster Stelle, auf 565.000 €. In der Volkswagenstadt sind die Ansprüche der Fraktionen an den steuerfinanzierten Stadtetat damit höher als in den einwohnergrößeren Städten Osnabrück (475.000 €), Oldenburg (329.000 €) oder Göttingen (246.000 €). Auch die Städte Salzgitter (383.000 €) und Hildesheim (308.000 €) fallen mit vergleichsweise hohen Zuschüssen an die Ratsfraktionen auf.
Unter den Landkreisen gewähren sich die Kreistage in Hildesheim (365.000 €), Osnabrück (179.000 €) und Göttingen (134.000 €) die höchsten Zuschüsse, während das Gros der Landkreise überaus bescheiden für die Fraktionsarbeit in die Steuerkasse greift. Die Region Hannover zahlt den stolzen Betrag von knapp 1,2 Millionen € im Jahr, nachdem die Zuschüsse nach der Kommunalwahl 2006 wegen einer zusätzlichen Regionsfraktion aufgestockt wurden.
Der Bund der Steuerzahler steht der fachlich-inhaltlichen Unterstützung der Kommunalpolitik durch gut ausgestattete Fraktionsgeschäftsstellen ablehnend gegenüber. Organisatorische Unterstützung bei Sekretariatsarbeiten scheint ab einer gewissen Größe unvermeidbar. Wenn sich allerdings Kommunalpolitiker mit Stäben von Fraktionsreferenten und -assistenten umgeben, bestehe die Gefahr, dass sie sich in deren Abhängigkeit begeben. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt den Kommunalpolitikern, von den jeweiligen Verwaltungen mit Nachdruck entscheidungsreife Beschlussdrucksachen mit Entscheidungsalternativen zu verlangen, auf deren Grundlage sie entscheiden könnten.
Für dringend verbesserungsbedürftig hält der Bund der Steuerzahler die Darstellung der Fraktionszuwendungen in den Haushaltsplänen. Diese seien lückenhaft und zeigten nur einen Teil der Leistungen an die Kommunalfraktionen. Zur Verbesserung der Transparenz fordert der Bund der Steuerzahler gesetzliche Regelungen wie in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Dort werden die Kommunen verpflichtet, in einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan den Gesamtumfang der Zuwendungen an die Fraktionen offen zu legen.