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Ist die Zivilcourage noch zu retten

(lifePR) (Rheinbach, )
Die Bereitschaft von Bürgern, als Unbeteiligte bei dem Beobachten oder Feststellen einer Straftat einzuschreiten, ist seit längerem rückläufig und führt u.a. dazu, dass Straftäter die Tat fortsetzen oder gar erst ausführen können.

Die seit langem stetig wachsende Tendenz des Wegschauens muss sich in eine Kultur des Hinschauens wandeln. Es darf nicht sein, dass couragierte Bürger das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren, weil sie durch ihr beispielhaft richtiges Handeln vermeidbare Nachteile erlangen. Die Überlastung der Exekutive und Judikative darf nicht dazu führen, dass die Prävention und Repression in der Kriminalitätsbekämpfung auf die Wahrnehmungen und Handlungen couragierter Bürger angewiesen ist, die dann im Verfahren und mit den Nachteilen aus ihrem Handeln alleine gelassen werden.

Wenn dann noch hinzukommt, dass am Ende des meist sehr langen Verfahrensweges als Ergebnis keine nachvollziehbaren Konsequenzen für den Täter stehen, ist es nicht verwunderlich, wenn keiner mehr hinschauen will.

Auch überrascht es keinen mehr, wenn einige "verfahrensabkürzend und Kosten sparend" die Strafzumessung gleich selbst vornehmen und zur Selbstjustiz greifen.

Auf dem Landesdelegiertentag des Landesverbandes Berlin wurden dazu Forderungen beschlossen, die der durch den BDK seit langem mit Sorge beobachteten Entwicklung entgegenwirken sollen.

Dazu gehören u.a. die Stärkung der Rechte von Zeugen, wie z.B. die Nichtangabe des Wohnortes vor der Verhandlung, Beratung und Schutz gerade auch von Zeugen, die durch ihr Handeln selbst zu Opfern wurden, Erweiterung der Zulassung von Nebenklagen, Kooperationsverträge zwischen Schulen und der zuständigen Polizeidienststelle, Erstellung einer wissenschaftlichen Studie über das Anzeigeverhalten der Bevölkerung, Schaffung eines "Zivilcouragepreises" analog zum "Präventionspreis".
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