Die Verwendung von Eiern aus spezifischen Haltungsformen und deren Auslobung auf Produkten und in der Werbung sollte daher nach Ansicht des BLL allein der Entscheidung der jeweiligen Unternehmen überlassen bleiben. Es handelt sich dabei um ein typisches Marktinstrument zur wettbewerblichen Positionierung der Anbieter und sollte dies auch bleiben. Ferner sollte die Forderung nach einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht politisch nicht als Hebel zur Diskriminierung bestimmter Haltungsformen missbraucht werden, zumal die einschlägigen Rechtsvorschriften in Deutschland deutlich strengere Anforderungen an die Haltungsbedingungen vorgeben als die EU. Dies gilt auch und gerade für die Berücksichtigung von Tierschutzaspekten.
Darüber hinaus wäre eine sofortige Umstellung der Eierverarbeitung auf Eier aus Bodenhaltung, Freiland oder Bioherkunft schon aufgrund des mengenmäßigen Bedarfs der großen industriellen Verarbeiter derzeit gar nicht aus diesen Haltungsformen zu decken. Es bestünde aufgrund von Engpässen im Markt und des daraus resultierenden Marktdrucks vielmehr die Gefahr, dass Rohware mit ungeklärter Herkunft zum Einsatz käme.