Horst weist aber zugleich auf den relativ geringen Anteil der durch Lebensmittel ausgelösten Allergien hin. Nur etwa 1-2 Prozent der Allergien bei Erwachsenen werden durch Lebensmittel ausgelöst. Ursachengerechtes Vorgehen sei wie bei allen Maßnahmen entscheidend bei dem Aktionsplan gegen Allergien, der dem Entstehen von Allergien vorbeugen und die Lebensqualität von Allergikern verbessern will.
Die Lebensmittelwirtschaft begrüßt, dass sich Minister Seehofer gegen eine starre gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Allergenen bei loser Ware entschieden hat. Aus gutem Grund werden stattdessen freiwillige Initiativen der Wirtschaft auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Eckpunkte das Handeln prägen: Herstellung und Angebot unverpackter Lebensmittel in Handwerk, Handel und Gastronomie sind derart vielfältig und verschieden, dass individuelle Ansätze und Lösungen besser geeignet sind, als eine gesetzliche Vorgabe für alle. Die Angebote und Produktzusammensetzungen können sehr variabel und beispielsweise vom saisonalen Angebot mit bestimmt sein. Dies macht eine standardisierte Angabe unmöglich.
Horst hebt hervor: „Entscheidend ist, dass in Handwerk, Handel und Gastronomie Mitarbeiter als Ansprechpartner für die Informationsbedürfnisse der Allergiker zur Verfügung stehen. Die Lebensmittelwirtschaft wird deshalb an dieser Stelle die Information für Allergiker über die bereits vorhandenen Informationssysteme hinaus optimieren: Zum einen soll die Information der Betriebsinhaber und Mitarbeiter als Grundlage einer verlässlichen Information der Kunden verstärkt werden. Zum anderen sollen zusätzliche Informationsangebote für die Verbraucher in Form schriftlicher Aufzeichnungen oder elektronischer Informationsangebote über moderne Kassensysteme und Infoterminals zur Verfügung gestellt werden. Dabei steht die Lebensmittelwirtschaft in engem Kontakt mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB), um die Interessen und Bedürfnisse der Betroffenen zu berücksichtigen.“
Die ersten Ansätze und Initiativen in den Branchen zeigen, dass dies der richtige Weg ist. Im Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es eine Vielzahl von Informationsinitiativen und -angeboten, im Handwerk sind bereits konkrete Systeme entwickelt worden, die es den Unternehmen ermöglichen, Allergeninformationen auf der Grundlage ihrer Rezepturen und Angebote zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise die Kundeninformation „Zusammensetzung – Nährwerte – allergene Stoffe“ des Deutschen Fleischer-Verbandes: Auf der Grundlage betriebsspezifischer Rezepturen werden detaillierte Informationsblätter erstellt, die neben Angaben zur Rezeptur und zum Nährwert der Erzeugnisse auch die allergenen Stoffe ausweisen. Im Bäckerhandwerk ist die Software Bro:Tplus entwickelt worden, die in gleicher Weise dafür sorgt, dass Informationen über Zusammensetzung, den Nährwert und auch über allergene Stoffe vorgehalten werden können. Ähnliche Ansätze gibt es im Konditorenhandwerk und im Einzelhandel, wo schon heute in vielen Betrieben Informationen in schriftlicher und elektronischer Form zur Verfügung stehen.
Der BLL gibt zur Information von Betroffenen die Broschüre „Lebensmittelallergien – Ein Ratgeber für den Einkauf“ heraus, die als Einzelexemplar kostenfrei abgefordert werden kann.