Der BUND hält den Vorbescheid für das Steinkohlekraftwerk für rechtswidrig, da die Genehmigungsvoraussetzungen nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht erfüllt sind. Der Betrieb des Kraftwerks würde die Gesundheit der Menschen gefährden, erhebliche Umweltschäden durch Schadstoffeinträge mit sich bringen und wegen des CO2-Ausstoßes den Klimawandel unverantwortlich forcieren.
Die gesetzliche Vorgabe nach sparsamer und effizienter Nutzung der Energie werde durch ein solches Klimakiller-Kraftwerk auf eklatante Weise verletzt.
Käme das Kraftwerk, würde die Atmosphäre mit bis zu 5,7 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid zusätzlich belastet. Eine effiziente Nutzung der Abwärme durch Kraft-Wärme-Kopplung sei ebenso wenig vorgesehen, wie die Stilllegung von Altanlagen. Dazu würde die Gesundheit der Menschen in Lünen und Umgebung durch gesundheitsschädliche Feinstäube und Schwermetalle gefährdet.
Juristisch vertreten wird der BUND durch die auf Umwelt- und Planungsrecht spezialisierte Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer. Diese erarbeitet derzeit in enger Zusammenarbeit mit dem BUND und der BI-KKK die umfangreiche Klagebegründung.
BUND und BI-KKK rufen die betroffene Bevölkerung dazu auf, die Klage tatkräftig zu unterstützen. Sowohl die Einwände der Bürgerinnen und Bürger als auch die Bedenken eines Großteils der Lüner Ärzteschaft seien von der Genehmigungsbehörde sträflich ignoriert worden. Die Bürgerinitiative kündigte an, weiter entschlossen und kreativ gegen das Kraftwerksprojekt zu kämpfen. So sammelt die BI seit einigen Wochen Altpapier und ab sofort auch Buntmetall. Der Erlös fließt in das Spendenkonto für die Klage ein. Die Bürgerinitiative erwartet mit der Klageeinreichung aber auch eine verstärkte Spendenbereitschaft aus der Bevölkerung.
Für den BUND ist die Klage von entscheidender Bedeutung für die Klimaschutzpolitik des Landes. Das Ruhrgebiet zwischen Krefeld und Hamm sei der zentrale Ort der klimapolitischen Auseinandersetzung, da allein hier bis zu sieben "Klimakillerkraftwerke" auf Steinkohlebasis geplant seien. Gegen die Kraftwerke Herne (Evonik) und Datteln (E.On) ist der BUND bereits vor Gericht gezogen.