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Vorrang für gentechnikfreie Landwirtschaft

BUND fordert Verschärfung des Gentechnikgesetzes

(lifePR) (Berlin, )
Der von Landwirtschaftsminister Horst Seehofer vorgelegte Entwurf für das neue Gentechnikgesetz sei eine massive Verschlechterung gegenüber dem geltenden Recht, kritisierte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute. Wenn der Entwurf ohne Änderungen durchkomme, könne dies das Ende der gentechnikfreien Landwirtschaft bedeuten. Der Bundestag dürfe dem Gesetzentwurf deshalb auf keinen Fall zustimmen, forderte der Umweltverband. Das Nebeneinander einer Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik müsse so gestaltet werden, dass konventionelle und ökologische Produkte dauerhaft nicht verunreinigt würden. Die vorgeschriebenen Abstände zu gentechnikfreien Feldern seien völlig unzureichend. In Laboren oder Gewächshäusern erprobte Gentech-Pflanzen würden sogar teilweise vom Gesetz gar nicht mehr erfasst.

Der Gesetzentwurf biete Gentech-Landwirten gleich zwei Möglichkeiten, nichts gegen gentechnische Verunreinigungen zu unternehmen: Wenn der Nachbarn dem schriftlich zustimme, und wenn der Nachbar auf die Mitteilung über den bevorstehenden Gentech-Anbau innerhalb eines Monats nicht reagiere.

Hubert Weiger, agrarpolitischer Sprecher des BUND: „Es darf nicht sein, dass Landwirte mit privaten Absprachen das Gentechnikgesetz aushebeln können. Und es darf nicht sein, dass Landwirte so leicht ihr Recht auf Schutz vor Gentech-Kontamination verwirken, nur weil sie Fristen versäumen. Bleibt es bei dieser Regelung, können sich gentechnisch veränderte Organismen großflächig und unkontrolliert verbreiten.“

Der BUND kritisierte zudem, dass der Abstand eines Genmais-Felds zu konventionell und biologisch bewirtschafteten Maisfeldern mit 150 und 300 Metern viel zu gering sei. Gentech-Einträge würden so billigend in Kauf genommen. Weiger: „Wir fordern mindestens 1000 Meter Abstand. Darunter ist Gentechnikfreiheit nicht gesichert.“ Alle Landwirte müssten entschädigt werden, sobald eine Verunreinigung von 0,1 Prozent in ihrer Ernte nachweisbar sei.

Der Gesetzentwurf schaffe Regulierungen für bestimmte Gentech-Pflanzen ab, die in Laboren und Gewächshäusern erprobt werden. Damit würden diese zu „rechtsfreien Räumen“, warnte Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin. „Auch aus Laboren und Gewächshäusern können gentechnisch veränderte Organismen in die Umwelt gelangen. Dennoch sollen vermeintlich ungefährliche Pflanzen künftig keiner Risikobewertung unterzogen, nicht mehr überwacht und gekennzeichnet werden. Wenn sich die Große Koalition nicht zum Büttel einer in ihren Ansprüchen maßlosen Forschungslobby machen will, muss sie diesen Paragraphen ersatzlos streichen.“

Es müsse eine Datenbank eingerichtet werden, die alle gentechnisch veränderten Organismen erfasse, die irgendwo auf der Welt – inklusive Deutschland – zu experimentellen Zwecken freigesetzt würden. Nur so ließen sich gentechnische Verunreinigungen schnell auffinden und Rückrufaktionen durchführen.
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