Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter: „Die Belastungssituation ist weiterhin prekär. Anstatt sinnvolle Gegenmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung wie die Einführung großräumiger Umweltzonen zu zerreden, muss endlich gehandelt werden. Zur Senkung der regionalen Hintergrundbelastung darf die Industrie nicht länger geschont werden. Wer jetzt noch Kohlekraftwerke genehmigt, macht alle Bemühungen zur Feinstaub-Reduktion zunichte. Zudem müssen auch endlich diffuse Feinstaub-Quellen wie die Braunkohlentagebaue konsequent angegangen werden.“
Nach wie vor ist die hohe Belastung durch Feinstaub das größte Problem der Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen. Seit Inkrafttreten der strikten Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie bzw. der 1.Tochterrichtlinie am 1. Januar 2005 mussten in Nordrhein-Westfalen 24
Luftreinhalte- und Aktionspläne in 18 Städten- und Gemeinden erstellt werden. Trotz aktuell sich abzeichnender leichter Verbesserungen der Immissionssituation – die nicht zuletzt auch auf meteorologische Einflüsse zurückzuführen sein dürfte - bleibt die Feinstaub-Belastung weiterhin prekär.
Bis zum 09.08.2007 wurden die zulässige Grenze von maximal 35 Überschreitungen des Tagesmittels von 50 µg/m3 bereits in Dortmund, Köln und Bottrop überschritten. Weitere Grenzwertüberschreitungen zeichnen sich u.a.in Essen, Gelsenkirchen, Herne sowie Grevenbroich-Gusto(Braunkohletagebau Garzweiler) ab.
Konsequente Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubbelastung sind nach BUND-Ansicht unumgänglich. Neben der zügigen Umsetzung weiterer verkehrsbezogener Maßnahmen müssten verstärkt auch industriellen Emittenten und diffuse Quellen berücksichtigt werden. Eine alleinige Fokussierung der Gegenmaßnahmen auf die verkehrsbedingten Emissionen hält der BUND für untauglich. Mehr als die Hälfte aller Feinstaubemissionen NRWs stammen aus der Industrie, v.a. Kohlekraftwerken und Stahlwerken.
Zur Senkung der Feinstaubbelastung fordert der BUND:
- Eine integrierte Luftreinhaltepolitik unter Einbeziehung aller Feinstaub-Verursacher.
- Sofortige Einführung großräumiger Umweltzonen (z.B. regionaler Luftreinhalteplan Ruhr).
- Senkung der Hintergrundbelastung durch gesundheitsorientierte Anpassung der gesetzlichen Vorgaben für die Industrie.
- Keine Genehmigung zusätzlicher Feinstaub-Emittenten wie z.B.
Kohlekraftwerke.
- Konsequente Senkung der diffusen Emissionen aus Bergbau und Landwirtschaft.
Eine klare Absage erteilt der BUND den Bestrebungen von Teilen der Politik, die Grenzwerte durch ein Streichen des Tagesgrenzwertkriteriums zu entschärfen.