Der BUND befürchtet, dass sich der Kraftwerksbauer alle Optionen offen halten will, das Projekt "mit der Genehmigung in der Tasche" zu einem späteren Zeitpunkt doch noch "durch die Hintertür" zu realisieren. Die Unwirksamkeit des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids soll daher im gerichtlichen Verfahren verbindlich geklärt werden. Deshalb hält der BUND an der Klage fest und hat das OVG über seine anwaltliche Vertretung, die Rechtanwaltskanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer aus Frankfurt, gebeten, die Evonik Steag GmbH aufzufordern, sich zu erklären, ob sie die Realisierung des Vorhabens endgültig aufgegeben hat.
Das neue Kraftwerk würde zu einer Erhöhung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen um etwa 3,7 Millionen Tonnen führen. Im Gegenzug für die Inbetriebnahme des 700 MW-Kraftwerkblocks war lediglich die Stilllegung einer Altanlage mit einer Leistung von 150 MW geplant worden. Dazu würde ein solches Steinkohlekraftwerk jährlich etwa 300 Tonnen gefährlicher Feinstaub-Partikel und einen Giftcocktail aus Quecksilber, Blei, Arsen, Cadmium und anderen Schwermetallen ausstoßen.
Der BUND appellierte deshalb an die Vorhabensträger, sämtliche Planungen offiziell zu stoppen und stattdessen in umweltfreundliche Alternativen zu investieren. Durch die Verteuerung von Kraftwerkskomponenten und die sich abzeichnenden Zusatzbelastungen durch den Erwerb von Emissionszertifikaten ab 2013 entfielen auch die letzten vermeintlichen ökonomischen Argumente für den Bau des Klimakillerkraftwerks.