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Zukunftsweisende Gewässerpolitik sieht anders aus

Naturschutzverbände kritisieren vorgesehene Novellierung des Landeswassergesetzes

(lifePR) (Düsseldorf, )
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur erneuten Novellierung des Landeswassergesetzes bewerten BUND, LNU und NABU die beabsichtigen Änderungen kritisch: Es werde zwar vorbeugender Gewässer- und Hochwasserschutz propagiert, in Wirklichkeit aber unter dem Deckmantel von Entbürokratisierung und Minimalumsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie Standards abgebaut und Chancen für eine Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht genutzt.

"Der vorliegende Gesetzentwurf zu Änderungen im Landeswassergesetz zeichnet sich durch eine Vielzahl zweifelhafter Änderungsvorschläge aus, die ausgerechnet dort ansetzen, wo der Gesetzgeber bei der letzten Novelle des Landeswassergesetzes im Jahr 2005 eher gute Regelungen zugunsten einer vorausschauenden Gewässerschutzpolitik getroffen hat", sagt Paul Kröfges, Vorsitzender des BUND in NRW. Selbst damals sei eine 1:1 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht worden. Die nun vorgesehene Streichung bzw. Abänderung vermeintlich überzogener Regelungen der Novelle lässt keine neuen Leitlinien einer zukunftsweisenden Gewässerschutzpolitik erkennen.

"Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie hätten die Defizite in mehreren Gesetzen angepackt werden müssen. Das hätte mit einem Artikelgesetz ja auch gelingen können, aber so nicht. Von eine 1:1 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Landesgesetz sind wir mit dem aktuellen Entwurf weiter entfernt als vorher", so Kröfges. "Statt angeblicher Bürgerfreundlichkeit wird diese Änderung zu mehr Verwaltungsaufwand, aber weniger Schutz führen!"

Zudem sorgt die Absicht, die so genannten Entwässerungsgräben vom Anwendungsbereich des Landeswassergesetzes auszunehmen bei den Naturschutzverbänden für große Bedenken. "Das Gewässernetz natürlicher Gewässer in NRW war früher 75.000 km lang, heute wird es auf ca. 50.000 km geschätzt", sagt Josef Tumbrinck, NABU Vorsitzender in NRW. Dies zeige, in welchem Umfang durch Aufhebung und Begradigung von Gewässern natürliche Gewässerstrecken der Landschaft in NRW schon entzogen wurden. "Wenn jetzt Entwässerungsgräben von der Landesregierung aus der wasserrechtlichen Aufsicht entlassen werden, können die Behörden der Entwässerung von Feuchtgebieten nur noch erschwert oder gar nicht mehr entgegentreten." so Tumbrinck weiter. "Außerdem sind gerade diese Gewässer heute die Quelle umfangreicher diffuser Belastungen mit Nährstoffen und Pestiziden, so dass ohne entsprechende gesetzliche Anforderungen das Ziel des guten Gewässerzustandes nicht erreicht werde."

Auch der Hochwasserschutz kommt nach Ansicht der Verbände zu kurz. Mark vom Hofe, Landesvorsitzender der LNU: "Während alle vom Hochwasserschutz reden, werden die Schutzvorschriften sogar noch abgeschwächt." Gleich mehrere Hochwasserschutz-Regelungen werden entschärft und für Ausnahmen geöffnet(z.B.: Auwaldschutz fällt weg, ein Ersatzgeld als "Freikaufoption" soll eingeführt werden). Ölheizungen im Überschwemmungsgebiet, die bei jeder Flut zum Problem werden, sollen erst bis Ende 2021 nachgerüstet werden müssen.

"Da kann man die Regelung auch gleich ganz aus dem Gesetz rausstreichen" meint vom Hofe hierzu.Nur eine Verschärfung nennt der Gesetzentwurf. Das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern im Überschwemmungsgebiet soll in Zukunft genehmigungsbedürftig werden. Mark vom Hofe: "Als ob Bäume und Sträucher das Problem wären.Abflussprobleme werden viel häufiger durch technische Bauwerke, z.B. zu gering dimensionierte Durchlässe verursacht, für die es eine Anpassungspflicht geben müsse."

Besonders kritisch sehen die Naturschutzverbände auch die weiterhin unbefriedigende Zweckbestimmung der Gewässerrandstreifen. Sie sollen dazu dienen, den Zustand des Gewässers zu erhalten und zu verbessern sowie Einträge zu vermindern. "Ohne eine gewässertypische Gestaltung ist dies jedoch nicht möglich," bemängelt BUND Vorsitzender Kröfges. Um diese Funktion erfüllen zu können seien vor allem angemessene Breiten der Gewässerrandstreifen notwendig. In den Gewässerrandstreifen sollte nach Ansicht der Naturschutzverbände zudem eine extensive Nutzung als Auwald bzw.

Extensivgrünland erfolgen. "Der Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, das Bauen, die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart und der Umbruch von Dauergrünland sollte verboten werden", meint hierzu NABU Vorsitzender Tumbrinck. "Nur so kann eine Verminderung der Schadstoffeinträge, die Sicherung einer naturnahen Entwicklung des Gewässerbettes, die Erhaltung oder Wiederherstellung einer intakten Aue und nicht zuletzt eine Vorsorge gegen Hochwasserschäden erreicht werden", ergänzt LNU Vorsitzender vom Hofe.
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