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BUND: Wärmegesetz darf nicht nur für Wohngebäude gelten

Natur- und Umweltschutzverband lobt Wärmegesetz des Landes – Bei vielen Details muss noch nachgebessert werden

(lifePR) (Stuttgart, )
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, hat heute seine Stellungnahme zum Entwurf des Wärmegesetzes eingereicht. „Das Gesetz ist wichtig und in seinen Grundzügen auch richtig. Die Landesregierung muss jedoch bei vielen Details noch nachbessern, damit das Gesetz eine breite Wirkung auf Klimaschutz und Wirtschaftsförderung entfalten kann“, kommentierte BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender: „Für einen wirkungsvollen Klimaschutz ist es nötig, das große Potenzial der erneuerbaren Energien im Wärmesektor möglichst schnell zu mobilisieren.“

Auf dem Stromsektor sorgt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für einen stetigen Ausbau der nachhaltigen Versorgung. Eine ähnliche Funktion erwartet der BUND von einem Gesetz für den Wärmesektor, im Idealfall auch schnell auf Bundesebene: „Es wird einen Anschub für die erneuerbaren Energien leisten und damit für technologische Innovationen, Kostenreduktionen, Versorgungssicherheit und regionales Wirtschaftswachstum sorgen.“

Doch um eine breite Wirkung für mehr Klimaschutz und Wirtschaftsförderung zu entfalten, müssen nach Meinung des BUND noch zahlreiche Details am Gesetz korrigiert werden. „Wir fordern unter anderem, dass die Pflichtanteile der erneuerbaren Energien kontinuierlich angehoben und die Anreize für die ökologisch wie ökonomisch sinnvolle energetische Sanierung deutlich verstärkt werden.“ Entscheidend werde zudem sein, dass der An¬wendungsbereich deutlich erweitert wird. Dahlbender hob hervor: „Das Gesetz darf nicht nur für Wohngebäude gelten, sondern muss beispielsweise auch auf Landesliegenschaften, öffentliche Gebäude und Bürokomplexe angewendet werden.“

Die energetische Optimierung von Gebäuden ist nach BUND-Ansicht eine zukunftsorientierte Investition. Das Gesetz biete auch Hausbesitzern mit schmalem Geldbeutel Möglichkeiten und Härtefall-Regelungen, um dieser Pflicht nachzukommen. Dahlbender: „Aus Sicht des BUND bedeutet das Gesetz damit keine unzumutbare Belastung für Gebäudeeigentümer.“
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