Auf dem Stromsektor sorgt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für einen stetigen Ausbau der nachhaltigen Versorgung. Eine ähnliche Funktion erwartet der BUND von einem Gesetz für den Wärmesektor, im Idealfall auch schnell auf Bundesebene: „Es wird einen Anschub für die erneuerbaren Energien leisten und damit für technologische Innovationen, Kostenreduktionen, Versorgungssicherheit und regionales Wirtschaftswachstum sorgen.“
Doch um eine breite Wirkung für mehr Klimaschutz und Wirtschaftsförderung zu entfalten, müssen nach Meinung des BUND noch zahlreiche Details am Gesetz korrigiert werden. „Wir fordern unter anderem, dass die Pflichtanteile der erneuerbaren Energien kontinuierlich angehoben und die Anreize für die ökologisch wie ökonomisch sinnvolle energetische Sanierung deutlich verstärkt werden.“ Entscheidend werde zudem sein, dass der An¬wendungsbereich deutlich erweitert wird. Dahlbender hob hervor: „Das Gesetz darf nicht nur für Wohngebäude gelten, sondern muss beispielsweise auch auf Landesliegenschaften, öffentliche Gebäude und Bürokomplexe angewendet werden.“
Die energetische Optimierung von Gebäuden ist nach BUND-Ansicht eine zukunftsorientierte Investition. Das Gesetz biete auch Hausbesitzern mit schmalem Geldbeutel Möglichkeiten und Härtefall-Regelungen, um dieser Pflicht nachzukommen. Dahlbender: „Aus Sicht des BUND bedeutet das Gesetz damit keine unzumutbare Belastung für Gebäudeeigentümer.“