Doch die Landesregierung ist entgegen ihren Beteuerungen von einem wirksamen Schutz weit entfernt: Vor zwei Jahren hat die baden-württembergische Regierung im Bundesrat dazu beigetragen, das vom Bundesumweltministerium vorgelegte „Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes“ zu entschärfen. Der Bundestag hatte dem Entwurf bereits zugestimmt, der ein Bauverbot und massive Einschränkungen des Ackerbaus in Überschwemmungsgebieten vorsah. Doch unter anderem auf baden-württembergische Initiative hin wurde das Ackerbauverbot gestrichen und das Bauverbot durch die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen aufgeweicht. Nun können neue Baugebiete in Überschwemmungsgebieten zugelassen werden, wenn keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können.
Ähnlich inkonsequent ist die Gesetzgebung auf Landesebene: Bei der letzten Novellierung des Landeswassergesetzes wurden die Regelungen für Baugebiete in Überschwemmungsgebieten gegenüber der alten Rechtsordnung deutlich abgeschwächt. Jetzt reicht lediglich die Aussage der Kommune, dass „keine zumutbaren anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können“, um in Überschwemmungsgebieten bauen zu dürfen. Von den großzügigen Ausnahmen im Landes- und Bundesgesetz machen die Gemeinden nur allzu gern Gebrauch: Neuenbürg an der Enz, Ehingen an der Donau, Ilsfeld an der Schozach und Pfaffenhofen an der Zaber sind nur vier Gebiete von vielen, in denen Baugebiete in überschwemmungsgefährdeten Bereichen geplant und errichtet werden.
Dahlbender wirft der Landesregierung Versagen beim Hochwasserschutz vor: „Die Landesregierung setzt sich nicht konsequent genug für den vorbeugenden Hochwasserschutz ein. Gleichzeitig räumt sie den Kommunen soviel Spielraum ein, dass unverdrossen in den Talauen und Überschwemmungsgebieten gebaut werden kann. Ein solches Vorgehen ist nicht zukunftsfähig.“ Der BUND fordert das Land auf, endlich einen ernsthaften Hochwasserschutz zu betreiben, in Überschwemmungsgebieten ein Bauverbot ohne Ausnahme zu erlassen und den Ackerbau in den unmittelbaren Überschwemmungsbereichen zurückzufahren. Weiter müssen flächendeckend dezentrale, naturverträgliche Hochwasserschutzkonzepte erstellt werden – rein technische Hochwasserschutzmaßnahmen reichen nicht aus. Schließlich müssen das Integrierte Rheinprogramm und das Integrierte Donauprogramm vorangetrieben und mit mehr Finanzmitteln ausgestattet werden. Dahlbender: „Als einer der Hauptverhinderer der Gesetzesinitiative sollte die Landesregierung angesichts des Klimawandels nun ihren Fehler korrigieren und dafür sorgen, dass endlich ein Gesetz für einen wirkungsvollen Hochwasserschutz verabschiedet wird.“