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BUND kritisiert die Vorlage der Landesregierung als zu unverbindlich und weitgehend unwirksam, um die globalen Klimaschutzziele auch in Hessen zu err

Mit seinem eigenen Entwurf für ein Hessisches Klimaschutzgesetz zeigt der BUND Hessen, was nötig und machbar ist

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Pressemitteilung zur Anhörung im Umweltausschuss des Hessischen Landtags zum Entwurf der Landesregierung für ein Hessisches Klimaschutzgesetz am 23.11.2022

Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat zur Anhörung im Umweltausschuss des Hessischen Landtages zum Entwurf der Landesregierung für ein Hessisches Klimaschutzgesetz eine 12-seitige Stellungnahme vorgelegt.

Der BUND begrüßt die aus seiner Sicht überfällige Vorlage eines Hessischen Klimaschutzgesetzes, stellt aber fest, dass der Gesetzentwurf weitgehend unwirksam und unbrauchbar ist. Die Zielsetzungen der Minderung der Treibhausgase sind nicht ausreichend, um die Anforderungen des weltweiten Klimaschutzes zu erfüllen.

Der BUND Hessen verweist darauf, dass die CO2-Minderung in Hessen in den letzten Jahren durchschnittlich nur ein Prozent im Jahr betrug. Um einen angemessenen hessischen Beitrag zu leisten, die Klimaüberhitzung auf unter 2 Grad, möglichst auf unter 1,5 Grad zu begrenzen, sei jedoch eine CO2-Minderung um 5 Prozentpunkte im Jahr in Hessen erforderlich und die Zielmarke der Treibhausneutralität müsse vom Jahr 2045 auf das Jahr 2035 vorverlegt werden.

Der BUND Hessen schlägt vor, ein maximales CO2-Budget für Hessen gesetzlich auf 300 Millionen t CO2 festzulegen. Dies wäre mit dem „Paris-Ziel“ vereinbar und bei ambitionierter und konsequenter Klimaschutzpolitik in Hessen auch erreichbar. Bezogen auf die derzeitigen Emissionen von 50 Mt CO2 im Jahr ist bei linearer Reduktion das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 zu erreichen.

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung hält nicht die Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ein. Man muss heute Verantwortung übernehmen, um die Lebens- und Freiheitsrechte der künftigen Generationen tatsächlich zu sichern“, stellt Gabriela Terhorst, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND Hessen, fest.

Während aktuell die 27. Weltklimaschutzkonferenz begonnen hat, muss es auch in Hessen endlich darum gehen, wirksamen Klimaschutz voranzubringen.

Dafür ist es laut BUND Hessen erforderlich, klare Vorgaben zu treffen. Dazu gehören einerseits Verbote, z.B. zum Betrieb klimaschädlicher fossiler Heizungen, andererseits z.B. eine Solarpflicht für bestehende und neue Gebäude, sowie ein deutlich stärkerer Ausbau der Windenergienutzung auf 2 % tatsächlich nutzbaren Vorrangflächen.

Der BUND Hessen fordert wie der deutsche Nachhaltigkeitsrat eine Pflicht für den „Kommunalen Klimaschutz“, um den Kommunen mehr Möglichkeiten und eine ausreichende Finanzierung durch das Land Hessen zu geben.

Dr. Werner Neumann, Landesvorstandsmitglied: „Unternehmen müssen verpflichtet werden, Pläne zur Energieeinsparung und CO2-Minderung vorzulegen. Es darf kein Rechenzentrum mehr ohne Abwärmenutzung geben. Ohne klare Ziele, ohne klare Gebote und Verbote wird der Klimaschutz in Hessen nicht vorankommen. Schon jetzt belaufen sich die Klimaschäden durch CO2-Emissionen in Hessen auf über sieben Milliarden Euro im Jahr. Die Fluten im Ahrtal und in Pakistan, die Dürren und die schmelzenden Gletscher sind eine schreckliche Warnung“.

Der BUND Hessen begrüßt, dass ein „Klima-Check“ von Gesetzen und Verordnungen eingeführt werden soll, fordert aber, dass Gesetzentwürfe, die den Klima-Check nicht bestehen, nicht zulässig sind und nur in Ausnahmefällen zugelassen werden dürfen, wenn dies dem Schutz von Grundrechten dient und keine Alternativen verfügbar sind.

Mit einem eigenen 16-seitigen Vorschlag für ein Hessisches Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz zeige der BUND Hessen den Landtagsfraktionen den Weg, ein Gesetz zu verabschieden, das nicht hinter andere Bundesländer zurückfällt und verbindliche Maßnahmen für einen wirksamen Klimaschutz in Hessen vorsieht.
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