BUND-Vorstandsmitglied Dr. Werner Neumann: „Wir sind über den Beschluss des Gerichts hoch erfreut. Konsequenz ist ein sofortiger Bau- und Nutzungsstopp. Der BUND dankt zugleich allen, die seine Klageverfahren unterstützt haben und die gemeinsam mit uns gegen dieses Bauvorhaben vorgegangen sind.“ Unterstützer des BUND sind u.a. die Bürgerinitiative Schatzboden, die CDU und die Grünen in Hammersbach. Für das kostenaufwendige Verfahren haben außerdem zahlreiche Bürger*innen gespendet.
Da der Verwaltungsgerichtshof der Auffassung ist, dass die Satzungsänderung des hier planenden kommunalen Zweckverbandes zur Erweiterung des Planungsgebietes unwirksam war, „fällt das gesamte Kartenhaus von Beschlüssen, das der Zweckverband LIMES mit seinem Vorsitzenden Michael Göllner aufgebaut hat, in sich zusammen“, erläutert Neumann.
Vor einem Jahr hatte die Dietz AG begonnen, den wertvollen Mutterboden abzufahren und einen immensen Umweltschaden verursacht, obwohl ihnen das Grundstück damals noch nicht gehörte. Werner Neumann: „Wir sind zugleich traurig, dass es uns vor einem Jahr nicht gelungen ist, diesen Frevel an Natur und Umwelt, am Grundwasser und wertvollen Boden sofort stoppen zu können. Der Zweckverband hat nun einiges wieder gutzumachen. Nun ist der Main-Kinzig-Kreis (MKK) aufgefordert, sämtliche Baugenehmigungen aufzuheben, denn die 2. und 3. Baugenehmigung beruhten auf der 1. Teilbaugenehmigung. Folgerichtig müsste der MKK dann auch einen Rückbau anordnen.“
Der BUND ist aufgrund der Begründung des VGH Kassel – „der Zweckverband aufgrund einer unwirksamen Verbandsgebietserweiterung nicht planungsbefugt gewesen sei“ – optimistisch, dass er sich auch in der Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan rechtlich durchsetzen kann.
Hintergrundinformationen:
Die Kommunen Büdingen, Hammersbach und Limeshain haben einen Zweckverband gegründet, der das Planungsrecht für das Gewerbegebiet Limes ausübt und eine Erweiterung um 13 Hektar vorantreibt.
Der BUND und seine Unterstützer*innen wollen dies verhindern, denn die Erweiterungsfläche besteht aus sehr guten Ackerböden. Die Bebauung würde die regionale Versorgung mit Lebensmitteln erschweren und die mit der Bebauung verbundene Bodenenversiegelung würde die Bodenfunktionen wie Speicherung klimaschädlicher Gase oder Grundwasserneubildung zerstören. Zahlreiche Feldlerchen und andere Tiere sowie Pflanzen der Feldflur würden ihren Lebensraum verlieren.
Am 11.01.2022 hatte der BUND seine erste Klage eingelegt. Mit dem Beschluss des VGH Kassel vom 23.11.2022 wurde ein ganz wichtiger Etappensieg erreicht.