Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 884240

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Hessen e.V. Geleitsstraße 14 60599 Frankfurt am Main, Deutschland http://www.bund-hessen.de
Logo der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Hessen e.V.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Hessen e.V.

Stopantrag gegen Waldvernichtung – BUND klagt gegen die vorzeitige Rodung zur neuerlichen Erweiterung der K+S Halde Hattorf

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat am 29.01.2022 beim Verwaltungsgerichtshof Kassel einen Stopantrag zur Verhinderung der Rodung von 17,63 Hektar Wald gestellt. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Der Wald soll fallen, obwohl die Haldenerweiterung noch nicht genehmigt ist. Das wollen wir verhindern.“

Der BUND kritisiert, dass K+S nun schon zum dritten Mal eine Vorab-Genehmigung für Rodungen zur Erweiterung der Halde Hattorf erhalten hat. Jörg Nitsch: „Diese Praxis muss aufhören. K+S kann nicht immer wieder Sonderrechte bekommen, sondern muss seine Vorhaben mit belastbaren Zeitplänen betreiben, dann sind Vorab-Genehmigungen zur Rodung nicht erforderlich.“ Die beiden früheren Vorabgenehmigungen zur Rodung erfolgten für den Erweiterungsabschnitt 1 der Halde Hattorf über 7,4 Hektar am 07.01.2016 und über 7,6 Hektar am 09.11.2017. Die eigentliche Genehmigung für den ersten Abschnitt der Haldenerweiterung wurde dann 10.10.2018 und damit rund 22 Monate nach der ersten Rodungsgenehmigung erteilt.

Der BUND bestreitet die vom Regierungspräsidium auch im aktuellen Fall angegebene Begründung einer besonderen Dringlichkeit der Rodung. Üblicherweise erfolgen Waldrodungen erst, wenn ein Vorhaben tatsächlich genehmigt wurde. Wird die Rodung hingegen schon vor der Genehmigung erlaubt, ist der Wald selbst dann zerstört, wenn keine Genehmigung erteilt wird. Auch aus Klimaschutzgründen muss ein großes Interesse herrschen, Wald und Gehölze so lange zu erhalten wie möglich.

Hintergrund

Nach Angaben von K+S soll die Erweiterung der Halde Hattorf eine Fläche von ca. 80 Hektar umfassen. Die Genehmigung erfolgt in Abschnitten. Der 1. Abschnitt hat eine Fläche von 27 Hektar und soll Ende 2023 erschöpft sein.

Der BUND Hessen hat am 12.11.2018 beim Verwaltungsgericht Kassel Klage gegen die Haldenerweiterung Hattorf erhoben, weil von dieser Halde salzhaltiges Abwasser ins Grundwasser und die Werra gelangt.

Die ökologischen Folgen des Kalibergbaus sind eine schwere Hypothek für die Zukunft und künftige Generationen. Je nach Größe der Halde wird es ca. 1.000 Jahre dauern, bis die Niederschläge die Halden aufgelöst haben und aus diesen kein Salzabwasser mehr in die Werra gelangen wird.

Die Rodungsgenehmigung für den 2. Bauabschnitt wurde vom RP Kassel am 23.12.2021 erteilt, nachdem K+S am 02.11.2021 den Antrag zum vorzeitigen Beginn gestellt hatte. Ob die Genehmigung zur Haldenerweiterung in 2022 noch erteilt werden kann ist, wird die Zukunft zeigen. 
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.