Der BUND fordert die ersatzlose Streichung eines Gesetzespassus, der benachbarten Landwirten ermöglicht, nach Absprache untereinander auf Schutzmaßnahmen gegen gentechnische Verunreinigungen zu verzichten. Wenn dieser Passus nicht gestrichen werde, führe dies zu einer unkontrollierten Verbreitung von Gentech-
Pflanzen. Landwirte dürften sich ihrer Pflicht zum Erhalt einer gentechnikfreien Produktion nicht entziehen können. Völlig unzureichend seien auch die vorgesehenen Mindestabstände beim Anbau von Gentech-Mais von 150 Metern zu konventionellen und von 300 Metern zu Biofeldern. Der BUND fordert Mindestabstände von eintausend Metern. Bei Verunreinigungen von Ernten müsse die Haftung bei einer gentechnischen Kontamination ab 0,1 Prozent greifen. Sonst würden die Bauern in vielen Fällen keinen Ausgleich erhalten und auf ihrer verunreinigten Ernte und dem Schaden sitzen bleiben. Das Verursacherprinzip müsse uneingeschränkt gelten, die Kosten zur Absicherung einer Landwirtschaft ohne Gentechnik müssten deshalb die Anbauer genveränderter Pflanzen tragen. Dazu gehörten auch etwaige Analysekosten.
„Wir hoffen auf die Unterstützung der saarländischen Landesregierung, damit das Gesetz nachgebessert wird. Ohnehin ist derzeit eine gentechnikfreie Landwirtschaft nur unzureichend gesichert. Eine Agrarproduktion ohne Gentechnik muss möglich bleiben, die Wahlfreiheit des Verbrauchers muss gewährleistet sein“, so Christoph Hassel, stellv. Landesvorsitzender BUND Saar.