„Wir sind enttäuscht von der Entscheidung des Gerichtes. Unserer Ansicht nach hat sich der Golfclub damals die einstweilige Verfügung unter falschem Sachvortrag erschlichen. Wir haben eine Fülle von Unterlagen zusammengetragen, die unsere damalige Behauptung belegen. Leider sind diese vom Gericht aus formalen Gründen in keinster Weise gewürdigt worden. Das Landgericht hat kein besonderes Feststellungsinteresse des BUND in dieser Sache gesehen. Da der Rechtsstaat uns hier nicht weiterhelfen konnte, muss der BUND Saar weitere Schritte gegen dieses ökologisch frevelhafte Projekt unternehmen“, so Joachim Götz und Christoph Hassel vom BUND Saar.
Gleichwohl setzt der BUND Saar trotz dieses Urteils seinen Widerstand gegen die Erweiterung des Golfplatzes weiter fort und beobachtet sehr aufmerksam, was auf dem Hohlberg vorgeht. So habe man gegen den Golfclub eine Anzeige beim Ministerium für Umwelt wegen Verstoß gegen das saarländische Naturschutzgesetz eingereicht. Konkret geht es um die Zerstörung und Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope, die nach Meinung des BUND durch die Erweiterung betroffen sind. Auch werde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Golfclub und seine Verantwortlichen erwogen.
Auf großes Unverständnis beim BUND stößt hingegen die Entscheidung des Umweltministeriums hinsichtlich einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Saarpfalz-Kreis im Zusammenhang mit der Erweiterung des Golfplatzes. Diese wurde vor über einem Jahr beim Innenministerium eingereicht, von wo sie dann zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung ans Ministerium für Umwelt weiter geleitet wurde. Das Ministerium sehe derzeit keine Veranlassung, dienstaufsichtlich gegen den Saarpfalz-Kreis vorzugehen, heißt es in dem Schreiben an den BUND Saar.
„Man kann es drehen und wenden wie man will. Die Erweiterung des Golfplatzes Katharinenhof ist unserer Ansicht nach der „größte ökologische Sündenfall“ in der zukünftigen Biosphärenregion Bliesgau und wahrlich kein Ruhmesblatt für den behördlichen Naturschutz“, so Götz und Hassel abschließend.